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Wer bekommt Heilfürsorge – wer Beihilfe?

Ein Soldat der Bundeswehr ist automatisch und verpflichtend über den Dienstherrn krankenversichert. Diese soziale Absicherung ist fester Bestandteil der Vergütung eines Zeit- oder Berufssoldaten und währt stets bis zum Ende der Dienstzeit (bei SaZ) bzw. Pensionierung (bei BS). Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man die Krankenversicherung des aktiven Soldaten „Heilfürsorge“. Formal nennt man sie „Unentgeltliche Truppenärztliche/Truppenzahnärztliche  Versorgung“

Wie auch bei Beamten sieht das Sozialgesetzbuch die beihilfeberechtigten Familienmitglieder eines Soldaten dem System der privaten Krankenversicherung zugehörig (s.o. / Beihilfe + Restkostenversicherung). Und in der privaten Versicherung ist für jede zu versichernde Person ein Beitrag zu entrichten.

Eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner und Kindern bleibt dem Soldaten also verwehrt. Hier kostet der Krankenversicherungsschutz für die Familie immer Geld. Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die Nutzung des Beihilfeanspruchs gegenüber dem verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse Vorteile bringt.