- Es handelt sich tatsächlich um einen Ehepartner und nicht (nur) um einen Lebenspartner
- Der Ehepartner geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Hat also keinen Job im Anstellungsverhältnis mit mehr 520 € Gehalt im Monat.
- Ist der Ehepartner selbständig, darf der Jahresgewinn (nicht Umsatz!) nicht über 20.000 € liegen.
Voraussetzungen für den Beihilfeanspruch eines Ehepartners:
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