- Es handelt sich tatsächlich um einen Ehepartner und nicht (nur) um einen Lebenspartner
- Der Ehepartner geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Hat also keinen Job im Anstellungsverhältnis mit mehr 450 € Gehalt im Monat.
- Ist der Ehepartner selbständig, darf der Jahresgewinn (nicht Umsatz!) nicht über 17.000 € liegen.
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continentale
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continentale2017-05-03 13:41:412017-05-03 13:41:41Voraussetzungen für den Beihilfeanspruch eines Ehepartners: