Voraussetzungen-für-den-Beihilfeanspruch-eines-Ehepartners

Voraussetzungen für den Beihilfeanspruch eines Ehepartners:

  • Es handelt sich tatsächlich um einen Ehepartner und nicht (nur) um einen Lebenspartner
  • Der Ehepartner geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Hat also keinen Job im Anstellungsverhältnis mit mehr 450 € Gehalt im Monat.
  • Ist der Ehepartner selbständig, darf der Jahresgewinn (nicht Umsatz!) nicht über 17.000 € liegen.