Mit der Aufnahme einer Angestelltentätigkeit wechseln ehemalige SaZ in aller Regel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Die zuvor geführte 30%ige private Restkostenversicherung endet dann nahtlos.
Alternativ zur kompletten Beendigung des privaten Krankenversicherungsschutzes kann eine Zusatzkrankenversicherung aufrecht erhalten werden.
Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video.