Krankenversicherung für Bundeswehrangehörige

Die Krankenversicherung für Soldaten

Soldaten und Soldatinnen die bei der Bundeswehr Dienst leisten, haben bei der Krankenversicherung einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV). Dieser Anspruch wird jedoch auf einen Truppenarzt beschränkt. Das bedeutet, dass sich die freie Krankenversicherung nicht auf zivile Ärzte bezieht. Bei einer Erkrankung muss ein Soldat also den diensthabenen Arzt seiner Einheit aufsuchen. Bei einer Erkrankung innerhalb eines Urlaubs in Deutschland muss der betroffene Soldat den Truppenarzt der nächstgelegene Kaserne aufsuchen. Bei Notfällen oder in dem Fall, dass der erkrankte Soldat keine Kaserne innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen kann, hat der Soldat die Möglichkeit, direkt einen Arzt vor Ort aufzusuchen. Bei Auslandsaufenthalten gelten die gleichen Regelungen. In diesem Fall muss der Soldat jedoch in Vorleistung treten und bekommt nur den Teil erstattet, welcher der in Deutschland geltenden Gebührenordnung entspricht.

Bei Fragen zu Versicherungsleistungen der Freien Heilfürsorge wendet sich der aktive Zeitsoldat oder Berufssoldat an das für seinen Standort nächstliegende zuständige Bundesverwaltungsamt.

Allgemeine Durchwahl: 022899 358-0
Fax: 022899 – 358 – 2823
E-Mail poststelle@bva.bund.de

Dies sind aktuell die zuständigen Stellen:

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Fax: 022899 358 64 3445
Mail: Beihilfe-Hannover@bva.bund.de
Web: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_hannover.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Fax: 022899 358 63 4681
Mail: Beihilfe-Duesseldorf@bva.bund.de
Web: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_duesseldorf.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle München
80632 München
Fax: 022899 358 67 2386
Mail: Beihilfe-Muenchen@bva.bund.de
Web: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_muenchen.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Fax: 022899-358-61-3559
Mail: Beihilfe-Strausberg@bva.bund.de
Web: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_strausberg.html

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Hintergrundwissen

Krankenversicherung für Angehörige eines Soldaten
Die freie Heilfürsorge die für den Soldaten gilt, kann nicht auf Familienangehörige ausgeweitet werden. In diesem Sinn müssen sich die Familienangehörigen selber bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden. Hierbei erhalten Sie jedoch einen Zuschuss, der im Rahmen der Beihilfe abgerechnet wird. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe beläuft sich gemäß der geltenden Beihilferichtlinie auf 70 % der Aufwendungen.

Die Anwartschaftsversicherung auf eine spätere Krankenversicherung
Es zeigt sich, dass die Anwartschaftsversicherung für Berufs-, aber auch Zeitsoldaten im Bezug auf eine spätere Krankenversicherung unverzichtbar ist. Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen während der Zeit, in der die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für Sie als Soldat besteht, gegen einen geringen Beitrag die Rechte an einer Krankenversicherung. Nach der aktiven Dienstzeit sind zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz mit einbezogen (kleine Anwartschaftsversicherung). Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaftsversicherung der Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet. So sichern Sie sich frühzeitig die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung. Der Dienstgeber empfiehlt in seinem G1 Hinweis: „Es ist daher dringend anzuraten, bereits vor Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!“

Ihr Partner für Versicherungen
Sie sind in der Bundeswehr und suchen Ihren idealen Versicherungsschutz? Als Empfehlungspartner der Förderungsgesellschaft des deutschen Bundeswehrverbandes erhalten Sie bei uns exklusiven Versicherungsschutz. Unsere Kontaktdaten lauten:

Continentale Versicherung
Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel:0511 – 51 51 21 54
Fax:0511 – 51 51 21 53
E-Mail:info@versicherungen-bundeswehr.de
Web:www.versicherungen-bundeswehr.de

Was ist eine Anwartschaft?
Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”.

Einfacher gesagt:
Die Anwartschaft für Soldaten sichert das spätere Recht auf Eintritt in die dann benötigte private Krankenversicherung – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich bereits heute den später erforderlichen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierbei ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft grundlegend. Eine Anwartschaftsversicherung kann für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife in Antrag gestellt werden. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaft als Versicherung empfiehlt sich für folgende Zielgruppen:

Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die sich erst in absehbarer Zeit privat versichern können
Personen, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Aussicht gestellt haben
Studenten mit Ausbildung zu einer Tätigkeit als Beamter
Personen mit einem längeren Auslandsaufenthalt
bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit
Berufssoldaten
Zeitsoldaten

Kleine Anwartschaft
Eine kleine Anwartschaftsversicherung ergibt immer dann Sinn, wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehend besteht. Dies ist in der Regel bei Zeitsoldaten der Fall. Nach Ende der Dienstzeit bekommen SAZ für einen Zeitraum von 6-60 Monate (in Abhängigkeit von der Dauer der abgeleisteten Dienstzeit) Übergangsgebührnisse. In dieser Zeit besteht kein Anspruch mehr auf Heilfürsorge. In dieser Phase versichert sich der SAZ wahlweise gesetzlich oder privat und erhält auf seinen Krankenversicherungsbeitrag einen 50%igen Beitragszuschuss vom BVA.

Große Anwartschaft
Im Gegensatz zur kleinen AV besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über viele Jahre. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Diese haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Beihilfeanspruch und sind dementsprechend mitunter jahrzehntelang privat krankenversichert. Hier machen sich Beitragsvorteile durch ein per Anwartschaft gesichertes frühes Eintrittsalter sehr vorteilhaft bemerkbar.

Unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung erst nach eingehender Prüfung des Gesundheitszustandes möglich. Des Weiteren besteht in der privaten Krankenversicherung auch kein Annahmezwang, so dass es für Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen problematisch sein kann, überhaupt in die PKV wechseln zu können. Schon kleinere Vorerkrankungen, die während der letzten 5 Jahre aufgetreten sind, können eine Ablehnung durch die private Krankenkasse hervorrufen oder zu Risikozuschlägen führen. Aufgrund dessen ist es umso besser, wenn der Soldat sich direkt bei Dienstantritt ein Eintrittsrecht sichert. Dem Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit erschwerten Aufnahmebedingungen beim Wechsel in die später benötigte private Restkostenversicherung kann man nur mit einer Anwartschaftsversicherung entgehen, da hier nur der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Beantragung einer Anwartschaft für den späteren Versicherungstarif relevant ist. Der ermittelte Tarif mit den entsprechenden Leistungen tritt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Aktivierung der Anwartschaft in Kraft. Vorteile der Anwartschaftsversicherung werden besonders deutlich bei zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Verschlechterungen, da diese hier nicht zu einem höheren Beitrag führen. Dies gilt auch für das Auftreten schwerwiegender Krankheiten oder Wehrdienstbeschädigungen. Unabhängig davon sind bei Existenz einer Anwartschaft keine Wartezeiten abzuleisten. Deshalb bietet eine Anwartschaftsversicherung für den Soldaten immer eine unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld.

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