Im Normalfall ist die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung für ehemalige SaZ kein Problem. Mit der Aufnahme einer Angestelltentätigkeit ist ein Wiedereintritt in die GKV sogar meistens alternativlos, weil man versicherungspflichtig wird.
Anders ist dies, wenn das Einstiegsgehalt oberhalb der so genannten “Jahresarbeitsentgeltgrenze” liegt. Hier tritt dann keine Versicherungspflicht ein und der zuvor privat versicherte Ex-SaZ muss in der Privaten Krankenversicherung versichert bleiben.
Wichtige Hinweise hierzu erhalten Sie auch im nachfolgenden Video.
https://www.youtube.com/watch?v=qQB5B1RMt2c