Rückkehr in die GKV bei Einkommen oberhalb der JAEG

Im Normalfall ist die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung für ehemalige SaZ kein Problem. Mit der Aufnahme einer Angestelltentätigkeit ist ein Wiedereintritt in die GKV sogar meistens alternativlos, weil man versicherungspflichtig wird.

Anders ist dies, wenn das Einstiegsgehalt oberhalb der so genannten “Jahresarbeitsentgeltgrenze” liegt. Hier tritt dann keine Versicherungspflicht ein und der zuvor privat versicherte Ex-SaZ muss in der Privaten Krankenversicherung versichert bleiben.

Wichtige Hinweise hierzu erhalten Sie auch im nachfolgenden Video.

https://www.youtube.com/watch?v=qQB5B1RMt2c

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Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.