Passend zum 70%igen Beihilfeanspruch richten ehemalige SaZ zum Dienstzeitende eine 30%ige Restkostenversicherung ein. Da die Beihilfe aber bei Zahnersatz, Brillen und Medikamenten teils deutliche Abzüge vornimmt, bieten private Krankenversicherer so genannte Beihilfeergänzungstarife an. Hiermit werden die Kürzungen der Beihilfe ausgeglichen.
Weitere Infos hierzu erhalten Sie im folgenden Video:
https://www.youtube.com/watch?v=89RPvjIx0FQ