Brauche ich als Soldat eine Unfallversicherung ?

Ist eine Unfallversicherung für Soldaten sinnvoll ?

Der Sinn einer Unfallversicherung ergibt sich naturgemäß – wie bei jeder Versicherung –  erst im Schadenfall, also bei einem Unfall. Und ob ein Solcher eintritt, kann natürlich niemand sicher vorhersagen. Gleichwohl gibt es bei Soldaten Unterschiede in der persönlichen Risikolage. Dies zum Einen auf beruflicher Seite und zum Anderen auf privater Seite.

Beispiel: Ein Fallschirmjäger, der privat Motorrad fährt und Kampfsport betreibt, hat ein höheres Risiko zu beruflich oder privat verunfallen, als ein Soldat im Stabsdienst, der privat gerne Schach spielt.

Auch die häufig anzutreffende hohe Fahrleistung im Straßenverkehr, die Soldaten zurücklegen, weil Sie fern Ihren Stationierungsortes wohnen, ist ein Argument für ergänzenden Unfallversicherungsschutz.

Mindestens die Soldaten mit einer beruflich oder privaten höheren Gefährdungslage, sollten daher  über ergänzenden Unfallschutz nachdenken.

Neben Ersatz für entgangene Lebensfreude soll eine Unfallversicherung in erster Linie dazu dienen, dauerhafte Einkommensverluste als Folge einer Unfallverletzung aufzufangen. Dies ist deshalb nötig, weil gerade junge SaZ nur über eine geringe oder teils gar keine gesetzliche Absicherung im Falle der Erwerbsunfähigkeit verfügen. Erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit fangen Ansprüche an, sich hier stückweise aufzubauen.

Was deckt eine Unfallversicherung für Soldaten ab ?

Eine Unfallversicherung tritt ein, wenn der Soldat infolge eines privaten oder dienstlichen Unfalls dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies nennt man Invalidität. Eine solche Invalidität kennt verschiedene Schweregrade, die gutachterlich festgelegt werden.

Beispiele:

Kreuzbandriss im Knie: Invalidität = 15 %

Verlust eines Augenlichtes: Invalidität = 50 %

Querschnittslähmung: Invalidität = 100 %

Die Höhe der Versicherungsleistung bestimmt der Versicherte bei Einrichtung seines Vertrages selbst. Üblich sind neben einer Einmalzahlung heute auch lebenslange Rentenleistungen, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gezahlt werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe der versicherten Summen.

Unfallversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung ?

Beide Versicherungsprodukte decken einen ähnlichen Bereich ab, nämlich die körperliche Leistungsfähigkeit des Soldaten. Und doch gibt es wichtige Unterschiede:

  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Soldat aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten.
  • Die Unfallversicherung leistet, wenn der Soldat nach einem Unfall in seiner körperlichen Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Ein Bezug zur Fähigkeit weiter den Dienst zu verrichten besteht hier nicht.

Kurz gesagt: Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei Krankheit oder Unfall, die Unfallversicherung nur bei Unfall.

Der Versicherungsumfang einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist demnach größer. Der Beitrag ist allerdings auch höher.

Beispiel:

Posttraumatische Belastungsstörung nach einem Einsatz: DU* leistet, UV* nicht.

Motorradunfall einen Stabsgefreiten, Verlust eines Unterschenkels: DU leistet nicht (weil noch dienstfähig), UV leistet.

Querschnittslähmung nach Fallschirmsprung (Unfall): UV und DU leisten parallel.

*DU = Dienstunfähigkeitsversicherung / UV = Unfallversicherung

Worauf ist bei der Tarif- und Anbieterauswahl zu achten ?

Empfehlenswert sind insbesondere Tarife,  die eine lebenslange Rentenzahlung im Invaliditätsfall abdecken, also den „Großschaden“.  Dabei sollte der zur Erlangung der Rente nötige Invaliditätsgrad möglichst niedrig sein. Tarife mit Rentenleistung bereits ab 35% Invalidität sind besser als solche, die erst bei 90% Invalidität eine Rente zahlen.

Gute Tarife leisten immer auch zusätzliche Einmalzahlungen.

Soldaten, die (z.B.) im Einsatz oder ihrem alltäglichen Dienst auch dem Risiko ausgesetzt sind, in einem Luftfahrzeug zu verunfallen, sollten unbedingt auf den Einschluss dieses Risikos, also des „Luftfahrtrisikos“ achten. Bei der Continentale ist dies immer mitversichert. Fliegendes Personal und Fallschirmjäger betrifft dies ebenso wie teile des San-Dienstes.

Besonderheit: Ausfallbürgschaft des Bundes / Kriegsrisiko

Das so genannte „Kriegsrisiko“ ist in allen Unfallversicherungspolicen ausgeschlossen. Geht ein Unfall also auf die Teilnahme an einem Kriegsereignis zurück, darf der Versicherer die Leistung verwehren.

Trotzdem ist die Unfallversicherung auch im Auslandseinsatz von großer Wichtigkeit. Verunfallt ein Soldat im Einsatz und der Versicherer zahlt mit Verweis auf die „Kriegsklausel“ nicht, erhält der Soldat die in seinem Vertrag versicherte Leistung direkt vom Bund. Der Bund tritt hier also in die Leistung ein, die der Versicherer ohne Kriegsklausel hätte erbringen müssen. Stichwort hier ist die „Ausfallbürgschaft des Bundes“. Dies gilt auch für Lebensversicherungen.

Hat ein Soldat jedoch gar keine Unfallversicherung, kann keine Leistung „ausfallen“, für die der Bund dann durch die Bürgschaft einspringt, und der Soldat geht leer aus.

Was kostet eine Unfallversicherung ?

Bedingt durch die Tatsache, dass der versicherte Soldat sich die Höhe seiner Versicherungsleistungen selber auswählen kann, gibt es nicht „die eine“ Unfallversicherung, die man dann im Beitrag vergleichen kann. Hier muss man also genau hinsehen, und neben dem Beitrag auch die versicherten Leistungen vergleichen.

Eine leistungsstarke Unfallversicherung für Soldaten, mit lebenslanger Rentenzahlung im Falle eines Unfalls, bietet die Continentale bereits für ab ca. 10 € im Monat an.

 

Fazit:

Um bei Verlust der Arbeitskraft nicht auf die unzureichenden Leistungen der staatlichen Sicherungssysteme angewiesen zu sein, empfiehlt sich dem Soldaten eine ergänzende Absicherung.

Den umfassendsten Schutz bietet hierbei die Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier sind „Krankheit“ und „Unfall“ abgedeckt.

Wem die Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu hoch sind, oder diese aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr abschließen kann, dem bietet die Unfallversicherung eine sinnvolle Alternative.

Gerade dem Personenkreis, der im privaten und/oder beruflichen Bereich einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist, wird die Unfallversicherung empfohlen. Dies auch als Ergänzung zu einer ggf. bestehenden Dienstunfähigkeitsversicherung.

Angebotsanfragen senden Sie bitte an: info@versicherungen-bundeswehr.de