Für Soldaten auf Zeit vor und nach dem DZE
Krankenversicherung nach dem Dienstzeitende
Ihr nächster Schritt steht an: Beruf, Studium oder eine neue Ausbildung. Wir klären Ihre Krankenversicherung, den Beitragszuschuss und den Versicherungsbeginn – passend zu Ihrem Weg nach der Bundeswehr.
GKV oder PKV · Pflegeversicherung · Bestehende Anwartschaft
Drei Dinge zählen beim Übergang
01 · Anschluss sichern
Mit dem Ausscheiden endet grundsätzlich die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die zivile Krankenversicherung schließt direkt daran an.
02 · Status klären
Ihre Tätigkeit nach dem DZE bestimmt den Versicherungsweg. Auch Alter, Versicherungsverlauf und bestehende Verträge gehören in die Prüfung.
03 · Eigenanteil kennen
Entscheidend sind Kranken- und Pflegebeitrag, der tatsächlich zustehende Zuschuss und Ihre Kosten nach Ende der Übergangsgebührnisse.
Wichtige Frist: Für seit dem 31.12.2018 ausgeschiedene SaZ besteht ein besonderes freiwilliges GKV-Beitrittsrecht ohne die sonst erforderliche Vorversicherungszeit. Den Beitritt müssen Sie der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen. Die Anschlussversicherung planen Sie bereits vor dem DZE. § 9 SGB V
Krankenversicherung nach dem Dienstzeitende
GKV- und PKV-Beitrag nach dem DZE berechnen
Übergangsgebührnisse und Tätigkeit angeben, persönlichen Versicherungsweg einordnen und die passenden nächsten Schritte erhalten.
GKV oder PKV: Ihre Tätigkeit gibt die Richtung vor
Wir beginnen mit Ihrem Status am ersten Tag nach dem Dienstzeitende. Ein günstiger Beitrag allein beantwortet nicht, welcher Versicherungsweg für Sie offensteht.
Angestellte Beschäftigung
Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt begründet grundsätzlich GKV-Pflicht. Bei Überschreiten der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten die Regeln zur Versicherungsfreiheit. Sonderfälle, etwa ab 55 Jahren, prüfen wir gesondert.
Vergütete Ausbildung
Bei betrieblicher Ausbildung und dualem Studium greifen grundsätzlich die Regeln der Krankenversicherung für Beschäftigte zur Berufsausbildung. Der reine Studententarif ist dafür nicht der richtige Ausgangspunkt.
Studium oder Fachschule
Hochschule und Fachschule sind unterschiedliche Versicherungsfälle. Wir ordnen Ihre konkrete Schule und Ausbildung ein und vergleichen die dafür zulässigen Wege.
Die Unterschiede im Detail →Selbstständigkeit
Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit entsteht nicht die normale GKV-Pflicht eines Arbeitnehmers. Wir prüfen den freiwilligen GKV-Zugang und eine private Vollversicherung einschließlich Pflegepflichtschutz.
Noch keine neue Tätigkeit
Auch die Zeit zwischen DZE und dem nächsten beruflichen Schritt braucht Krankenversicherungsschutz. Wir klären die Anschlussversicherung für diese Phase und den bereits absehbaren nächsten Statuswechsel.
Beamtenlaufbahn
Beim Eintritt in ein Beamtenverhältnis sind Dienstherr, Beihilfeanspruch und gegebenenfalls Heilfürsorge ausschlaggebend. Wir stimmen den Schutz auf die konkrete Versorgung ab.
Rechtsgrundlagen zur Einordnung: Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) und Versicherungsfreiheit (§ 6 SGB V).
Beitragszuschuss: Was übernimmt der Bund?
Während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen regelt § 18 SVG den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Berechnung unterscheidet sich nach Versicherungsstatus.
Freiwillige GKV
Bezuschusst wird die Hälfte der auf Grundlage der Übergangsgebührnisse zu entrichtenden Kranken- und Pflegebeiträge. Das gilt auch für die Auffangversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V. Ein Anspruch auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss schließt diesen Zuschuss aus.
Private Krankenversicherung
Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte der zuschussfähigen tatsächlichen Beiträge. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Obergrenze auf Basis der Übergangsgebührnisse. Ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss oder beamtenrechtliche Beihilfe schließt den Zuschuss nach dieser Regelung aus.
Für Ihren Vergleich: Wir stellen Gesamtbeitrag, zustehenden Zuschuss und verbleibenden Eigenanteil gegenüber. „Der Bund zahlt immer die Hälfte jeder Rechnung“ ist keine zutreffende Berechnungsregel. Bei studentischer Pflichtversicherung ist der GKV-Zuschuss nach § 18 Absatz 1 nicht vorgesehen.
Höhe und Bezugsdauer Ihrer Übergangsgebührnisse entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Unser Rechner dient der Beitragsorientierung zur Krankenversicherung; er berechnet keine Übergangsgebührnisse. Mehr zu Übergangsgebührnissen →
Studium, Fachschule und BFD: die richtige Einordnung
Die Bezeichnung „BFD-Maßnahme“ beantwortet die Versicherungsfrage noch nicht. Für unsere Prüfung zählen Schulart, Ausbildungsform, Alter, Vergütung und die Zeiträume in Ihren Unterlagen.
Hochschulstudium
Die studentische Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Gesetzlich anerkannte Verlängerungsgründe werden von der Krankenkasse geprüft. Andere vorrangige Versicherungsgründe sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Fach- oder Meisterschule
Ein Fachschulbesuch ist kein Hochschulstudium. Wir prüfen anhand der Schulbescheinigung den Versicherungsstatus und die Voraussetzungen für einen Fachschülerbeitrag. Die Altersgrenze des Hochschulstudiums lässt sich nicht pauschal übertragen.
Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht
Für den Wechsel in eine private Absicherung trotz studentischer Versicherungspflicht ist eine Befreiung erforderlich. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse. Die Befreiung ist nicht widerrufbar; ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz muss nachgewiesen werden. Wir besprechen vor dem Antrag die Folgen für Ihren weiteren Ausbildungsweg. § 8 SGB V
Bringen Sie Ihre Schul- oder Studienunterlagen mit. Damit ordnen wir die tatsächliche Ausbildung ein, statt aus dem Wort „Student“ einen Beitrag abzuleiten.
Ihre Anwartschaft gehört in den DZE-Check
Eine Anwartschaft ist noch keine aktive Krankheitskostenvollversicherung. Entscheidend sind der versicherte Tarif, die Umstellungsrechte und die vereinbarten Fristen. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag vor dem Versicherungsbeginn.
- Bei geplanter PKV: Wir klären die Aktivierung und den vereinbarten Umfang ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Bei Wechsel in die GKV: Wir prüfen, welche Anwartschafts- oder Optionsrechte für Ihren weiteren Lebensweg bestehen.
- Bei geändertem Bedarf: Zusätzliche Leistungen und eine Erweiterung des bisherigen Schutzes prüfen wir getrennt vom bereits gesicherten Umfang.
Senden Sie uns dafür die Police und vorhandene Nachträge. Eine Kündigung steht erst nach dieser Prüfung und der Bestätigung Ihrer Anschlussversicherung an.
Mehr zur Anwartschaftsversicherung →Planen Sie auch die Zeit nach den Übergangsgebührnissen
Die letzte Zahlung beendet nicht automatisch Ihre Krankenversicherung. Sie verändert die Finanzierung. Deshalb betrachten wir im Beratungsgespräch zwei Zeitpunkte: den Versicherungsbeginn nach DZE und die Zeit nach dem Zuschuss.
- Neuer Arbeitsvertrag: Wir prüfen den Versicherungsstatus zum Beschäftigungsbeginn und die Beitragsbeteiligung des Arbeitgebers.
- Weiteres Studium oder Fachschule: Wir berücksichtigen Ausbildungsende und anstehende Alters- oder Tarifgrenzen.
- Selbstständigkeit oder Übergangsphase: Wir planen den Beitrag mit dem dann bestehenden Einkommen und den tatsächlich verfügbaren Zuschüssen.
Ein späterer GKV-Wechsel braucht eine gesetzliche Grundlage. Allein ein niedrigeres Einkommen oder das Ende der Übergangsgebührnisse begründet keinen automatischen Wechsel aus der PKV. Das besondere dreimonatige SaZ-Beitrittsrecht beginnt am DZE.
So bereiten Sie Ihre Krankenversicherung vor
- Daten zusammentragen. Dienstzeitende, Beginn Ihrer nächsten Tätigkeit und Höhe sowie Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse festhalten.
- Verträge prüfen. Anwartschaft, Pflegepflichtversicherung und Nachträge zusammenstellen. Partner und Kinder in die Planung einbeziehen.
- Versicherungsweg festlegen. Mitgliedschaft oder Versicherungsantrag mit Beginn unmittelbar nach dem Ende der bisherigen Versorgung vorbereiten.
- Bestätigung und Zuschuss klären. Versicherungsnachweis und Beitragsbescheinigung beschaffen; erforderliche Unterlagen bei der zuständigen Versorgungsstelle einreichen.
- Änderungen weitergeben. Neue Beschäftigung, Schulwechsel, Beamtenstatus oder geänderte Bezüge an Versicherer und zuständige Stellen melden.
Für unser Gespräch: DZE-Datum, Versorgungsbescheid, Arbeitsvertrag oder Schul-/Studienbescheinigung sowie vorhandene Versicherungspolicen. Fehlt noch ein Bescheid, halten wir den offenen Punkt und den nächsten Schritt fest.
Was wir im DZE-Gespräch mit Ihnen klären
Ihr zulässiger Versicherungsweg
Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und klären offene Statusfragen mit den zuständigen Stellen.
Ihr Beitrag und Leistungsumfang
Wir besprechen Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschuss, Selbstbeteiligung und die vereinbarten Leistungen.
Ihre nächsten Schritte
Sie wissen, welche Unterlagen fehlen, welche Fristen gelten und was für den Versicherungsbeginn zu erledigen ist.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung nach DZE
Beginnt meine private Krankenversicherung durch die Anwartschaft automatisch?
Eine Anwartschaft allein ist kein aktiver Vollversicherungsschutz. Maßgeblich sind die Umstellungsregeln Ihres Vertrags. Wir prüfen die erforderliche Erklärung und lassen den Versicherungsbeginn bestätigen.
Gilt die GKV-Frist erst nach den Übergangsgebührnissen?
Nein. Für das besondere freiwillige SaZ-Beitrittsrecht läuft die dreimonatige Frist ab dem Ausscheiden aus dem Dienst. Das Ende der Übergangsgebührnisse setzt diese Frist nicht neu in Gang.
Ist die günstigste Monatsrate automatisch die beste Wahl?
Nein. Wir vergleichen den zulässigen Versicherungsweg, die Leistungen, Selbstbeteiligungen und die Kosten für Ihre Familie. In die Planung gehört außerdem Ihr Beitrag nach der Übergangsphase.
Kann ich die Entscheidung über den Rechner abschließen?
Der Rechner liefert eine Beitragsorientierung anhand Ihrer Angaben. Verbindlich werden Versicherungsstatus und Vertrag erst durch die zuständige Krankenkasse beziehungsweise den Versicherer bestätigt. Ihre Anfrage übermittelt uns die Grundlage für die persönliche Beratung.
Was gilt, wenn mein beruflicher Weg noch offen ist?
Wir planen zuerst den Schutz für die Zeit direkt nach DZE und halten den anschließenden Statuswechsel fest. Geben Sie im Rechner „Noch unsicher“ an und nennen Sie uns Ihre derzeitigen Pläne.
Prüfen Sie auch meine bestehenden Versicherungen?
Ja. Bringen Sie Ihre Anwartschafts- und Pflegeversicherungsunterlagen mit. Wir gleichen den vorhandenen Schutz mit Ihrer neuen Situation ab und besprechen die erforderlichen Änderungen.
Ihre Krankenversicherung nach DZE persönlich klären
Nennen Sie uns Ihr Dienstzeitende und Ihren nächsten beruflichen Schritt. Wählen Sie Ihren Wunschtermin für ein 15-minütiges Erstgespräch: Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:30 Uhr.
Weiterführende Informationen für Ihre Planung
- Übergangsgebührnisse und finanzielle Übergangsphase
- Anwartschaft und gesicherte Vertragsrechte
- Pflegepflichtversicherung während der Dienstzeit
- Direkter Kontakt zu unserem Team
Redaktionsstand: 18. September 2026. Diese Seite behandelt den Übergang von Soldaten auf Zeit. Für Berufssoldaten im Ruhestand gelten andere Versorgungsregeln.