Rückgängigmachen einer Sterilisation
Einschneidende Eingriffe in die Gesundheit wollen gut überlegt sein: Die Bundeswehr muss nicht für die Kosten der Rückgängigmachung einer Sterilisation aufkommen. Der Fall: Ein Soldat , der seine Familienplanung für abgeschlossen erachtete, hatte sich einer Sterilisation unterzogen. Einige Jahre später bereute er diesen Entschluss, weil er seine Meinung inzwischen geändert hatte...