Soldaten der Bundeswehr

Wissen für Soldaten

Freiwilliger Wehrdienst: Welche Versicherungen brauchen Sie?

Zum Einstieg in die Bundeswehr ändern sich medizinische Versorgung und Versicherungsfragen. Klären Sie zuerst Ihren Dienststatus und Ihre bisherigen Verträge – dann den passenden zusätzlichen Schutz.

Mit dem Status-Check beginnen

Redaktion: Czwikla & Team GmbH · Stand: 10. September 2026

FWDL oder Soldat auf Zeit: Was steht in Ihren Unterlagen?

„Ich gehe freiwillig zur Bundeswehr“ beschreibt noch nicht eindeutig Ihren versicherungsrechtlichen Status. Prüfen Sie, ob Sie freiwilligen Wehrdienst nach § 58b Soldatengesetz leisten oder als Soldat auf Zeit berufen werden. Die Unterscheidung ist auch bei kurzen Dienstzeiten wichtig.

§ 58b SG sieht zum hier angegebenen Stand freiwilligen Wehrdienst von mindestens sechs und höchstens elf Monaten vor; die ersten sechs Monate sind Probezeit. Für Ihre Versicherungsplanung sind die tatsächlichen Dienstunterlagen und spätere Statusänderungen maßgeblich.

Ein Wechsel zum SaZ ist ein neuer Prüfpunkt.
Lassen Sie Kranken- und Pflegeversicherung sowie vorhandene Zusatzverträge erneut einordnen, sobald der Wechsel feststeht. Eine Empfehlung für FWDL lässt sich nicht unverändert auf SaZ übertragen.

Was passiert mit Kranken- und Pflegeversicherung?

Medizinische Versorgung während des Dienstes

Während des freiwilligen Wehrdienstes erfolgt die medizinische Versorgung grundsätzlich über die Bundeswehr. Nutzen Sie die zuständige Sanitätseinrichtung und das vorgesehene Verfahren für weitergehende Behandlungen.

Leistungen und Ansprechpartner der truppenärztlichen Versorgung →

Bestehende Krankenkassenmitgliedschaft nicht vorschnell kündigen

Für bestehende GKV-Mitgliedschaften enthält § 193 SGB V besondere Fortbestehensregeln bei Wehrdienst. Über § 58f SG werden die einschlägigen Grundwehrdienstregelungen auf freiwilligen Wehrdienst entsprechend angewendet. Lassen Sie Ihre Krankenkasse anhand Ihrer Dienstunterlagen bestätigen, wie Ihre bisherige Absicherung während des Dienstes geführt wird.

Bei bisheriger Familienversicherung oder privater Krankenversicherung ist die konkrete Fortführung gesondert zu klären. Stimmen Sie auch den Versicherungsschutz nach dem Wehrdienst rechtzeitig ab.

Pflegeversicherung anhand der Vorversicherung prüfen

Leiten Sie aus der truppenärztlichen Versorgung weder ab, dass Pflegeversicherung unnötig wäre, noch dass jeder FWDL sofort einen neuen privaten Vertrag braucht. Prüfen Sie zuerst den bestehenden Pflegeversicherungsschutz und die Einordnung durch Ihre Pflegekasse beziehungsweise Ihren Versicherer.

Beim Wechsel zum Soldaten auf Zeit muss die passende Pflegepflichtversicherung ab dem maßgeblichen Statuswechsel sichergestellt sein.

Pflegepflichtversicherung für Soldaten auf Zeit →

Welche zusätzlichen Versicherungen sollten Sie prüfen?

Privat- und Diensthaftpflicht

Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht weiterhin gilt, etwa bei bisherigem Schutz über die Eltern. Dienstliche Risiken sind nicht automatisch mitversichert. Eine Diensthaftpflicht sollte anhand von Tätigkeit, vorhandenen Leistungen und möglichen Ausschlüssen eingeordnet werden.

Privathaftpflicht · Diensthaftpflicht

Unfall und Arbeitskraft

Gesetzliche beziehungsweise dienstliche Ansprüche und private Versicherungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Unfallversicherung und Dienstunfähigkeitsabsicherung decken nicht dasselbe ab. Entscheidend sind vorhandener Schutz, Ihre finanzielle Situation und die geplante weitere Laufbahn.

Unfallversicherung · Dienstunfähigkeitsversicherung

Anwartschaft für einen späteren Berufsweg

Wenn ein Wechsel zum SaZ oder eine längere Laufbahn geplant ist, kann eine Anwartschaft zur späteren privaten Krankenversicherung ein Thema sein. Ob und welche Variante passt, ergibt sich aus Ihrer Planung und den Vertragsbedingungen. Sie ist keine pauschale Pflicht für jeden freiwillig Wehrdienstleistenden.

Vor Dienstantritt und beim Ausscheiden erledigen

  • Dienststatus und Termine aus den offiziellen Unterlagen festhalten.
  • Kranken- und Pflegeversicherung über den Dienst informieren und Fortführung bestätigen lassen.
  • Bestehende Familien- und Zusatzverträge auf Ihren weiteren Schutz prüfen.
  • Beim Wechsel zum SaZ die Absicherung neu abstimmen.
  • Vor dem Ausscheiden den Schutz für Ausbildung, Studium oder Beschäftigung anschließen.

Ihre vorhandenen Verträge sinnvoll einordnen

Wir helfen beim Überblick zum Dienstantritt und beim späteren Statuswechsel. Bringen Sie Ihre bisherigen Versicherungsunterlagen mit.

Termin vereinbaren / 10-Minuten-Call

Häufige Fragen zur Versicherung im freiwilligen Wehrdienst

Muss ich als FWDL meine Krankenkasse kündigen?

Kündigen Sie nicht allein wegen des Dienstantritts. Für bestehende Mitgliedschaften gelten besondere Regeln. Lassen Sie die konkrete Fortführung von Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen.

Braucht jeder FWDL eine neue private Pflegeversicherung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Zuerst sind der tatsächliche Dienststatus und die vorhandene Pflegeversicherung zu prüfen. Beim Wechsel zum SaZ muss die dann erforderliche Absicherung ausdrücklich neu geklärt werden.

Bin ich weiter über meine Eltern haftpflichtversichert?

Das hängt vom bestehenden Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie den Schutz bestätigen und prüfen Sie dienstliche Risiken separat.

Was muss ich beim Wechsel vom FWDL zum SaZ tun?

Melden Sie den Statuswechsel den betroffenen Versicherern und stimmen Sie insbesondere Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft und Haftpflichtschutz auf den neuen Status ab.