Wie kann ich als SaZ meine Pflegeversicherung wechseln?

Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung

Zeitsoldaten wählen häufig bei Dienstantritt zunächst den bequemen Weg, wenn es um die Einrichtung der obligatorischen Pflegepflichtversicherung geht. Sie bleiben schlicht bei dem Unternehmen pflegeversichert, bei dem sie auch zuvor pflege- und krankenversichert waren. Das geht sehr einfach, ist aber leider auch sehr teuer. Denn zumeist bestand die Vorversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Und dort als Soldat pflegeversichert zu sein ist deutlich teurer, als eine Pflegepflichtversicherung mit kleiner Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wie der Continentale. Der Preisunterschied liegt schnell bei mehreren hundert Euro im Jahr.

Der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung ist jedoch sehr einfach. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich zwei volle Kalendermonate. Und die Vertragseinrichtung des günstigeren Folgevertrages geht schnell und einfach auf dieser Webseite.

Wechsel von einer anderen privaten Versicherung

Neben der privaten Pflegeversicherung benötigen Soldaten immer auch eine Anwartschaft zur Sicherung eines optimalen Anschlussversicherungsschutzes bei Dienstzeitende oder bei einem Statuswechsel vom Zeit- zum Berufssoldaten oder Berufsbeamten.

Dafür passende Tarife bieten nach der Reform zum 1.1.2019 (Versichertenentlastungesetz) nur noch wenige Gesellschaften in Deutschland in empfehlenswerter Form an. Neben der Continentale Versicherung wäre hier z.B. die DBV zu nennen.

Wer seinen Anbieter wechseln möchte, muss zunächst die Hauptfälligkeit seines Vertrages, als den Ursprungsversicherungsbeginn ermitteln. Gekündigt werden kann dann bis spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit.

Beispiel:

Ein Vertrag wurde zum 1.5.2017 eingerichtet. Gekündigt werden kann dann immer zum 1.5. eines jeden Jahres, wenn die Kündigung spätestens bis zum 31.1. dieses Jahres beim Versicherer eingeht.