Beihilfeversicherung für Bundeswehrangehörige

Beihilfeversicherung und Beihilfe

Zeit- und Berufssoldaten haben in Deutschland Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, auch Heilfürsorge genannt. Einen Beihilfeanspruch hat dieser Personenkreis während der aktiven Dienstzeit also nicht. Lediglich für Ehepartner und Kinder besteht ein solcher Anspruch auf Beihilfe des Bundes.

Berufssoldaten haben nach Ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst dann einen lebenslangen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.

Zeitsoldaten mit einem Dienstzeitende ab dem 1.1.2019 haben keinen Beihilfeanspruch mehr.

Eine Beihilfeversicherung, auch Restkostenversicherung genannt, benötigen naturgemäß nur Personen mit einem Beihilfeanspruch. Die Beihilfeversicherung deckt dann den von der Beihilfe nicht gedeckten teil der Kosten ärztlicher Versorgung.

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Hintergrundwissen

Leistungen Beihilfeversicherung

Die Leistungen von Beihilfeversicherungen können sich unterscheiden und sind in hohem Maße abhängig von den einzelnen Versicherungsunternehmen. Pauschal und übergreifend muss eine Beihilfeversicherung aber den Restkostensatz abdecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird.

Die Leistungen der Beihilfe im Detail legt die Bundesbeihilfeverordnung fest.

Besteht bei der privaten Beihilfeversicherung ein so genannter Beihilfeergänzungstarif, deckt dieser die von der Beihilfe als nicht “beihilfefähig” gekürzten Leistungen in vielen Fällen voll ab.

Die Bundesbeihilfe gewährt bei stationären Aufenthalten auch 70% Beihilfe auf die Wahlleistungen 2-Bett-Zimmer und privatärztliche Behandlungen. Eine Beihilferestkostenversicherung sollte demnach ebenfalls diese Leitungen mit einschließen, damit im Leistungsfall eine 100%ige Kostenerstattung erfolgt.

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Seit über 60 Jahren ist die Continentale Empfehlungsvertragspartner der FÖG des Deutschen Bundeswehrverbandes. Das Tarifdesign für Anwartschaft und Restkostenversicherung wird stets auch mit den Experten des Verbandes eng abgestimmt, um eine möglichst hohe Passgenauigkeit für Zeit- und Berufssoldaten zu erreichen.

Was ist eine Anwartschaft?

Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”.

Einfacher gesagt:

Die Anwartschaft für Soldaten sichert das spätere Recht auf Eintritt in die dann benötigte private Krankenversicherung – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich bereits heute den später erforderlichen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierbei ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft grundlegend. Eine Anwartschaftsversicherung kann für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife in Antrag gestellt werden. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaft als Versicherung empfiehlt sich für folgende Zielgruppen:

  • Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die sich erst in absehbarer Zeit privat versichern können
  • Personen, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Aussicht gestellt haben
  • Studenten mit Ausbildung zu einer Tätigkeit als Beamter
  • Personen mit einem längeren Auslandsaufenthalt
  • bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit
  • Berufssoldaten
  • Zeitsoldaten

Kleine Anwartschaft

Eine kleine Anwartschaftsversicherung ergibt immer dann Sinn, wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehend besteht. Dies ist in der Regel bei Zeitsoldaten der Fall. Nach Ende der Dienstzeit bekommen SAZ für einen Zeitraum von 6-60 Monate (in Abhängigkeit von der Dauer der abgeleisteten Dienstzeit) Übergangsgebührnisse. In dieser Zeit besteht kein Anspruch mehr auf Heilfürsorge, sondern nur noch ein 70%iger Krankenversicherung über den Bund in Form einer Beihilfe. In dieser Phase versichert sich der SAZ zu 30% privat. Da der laufende AV-Beitrag keine Alterungsrückstellungen mit berücksichtigt, ist bei einem anschließenden Übergang auf Normal- oder Beihilfetarife der dann altersgerechte Tarifbeitrag zu entrichten.

Große Anwartschaft

Im Gegensatz zur kleinen AV besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über viele Jahre. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Diese haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Beihilfeanspruch und sind dementsprechend mitunter jahrzehntelang privat krankenversichert. Hier machen sich Beitragsvorteile durch ein per Anwartschaft gesichertes frühes Eintrittsalter sehr vorteilhaft bemerkbar.

Unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung erst nach eingehender Prüfung des Gesundheitszustandes möglich. Des Weiteren besteht in der privaten Krankenversicherung auch kein Annahmezwang, so dass es für Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen problematisch sein kann, überhaupt in die PKV wechseln zu können. Schon kleinere Vorerkrankungen, die während der letzten 5 Jahre aufgetreten sind, können eine Ablehnung durch die private Krankenkasse hervorrufen oder zu Risikozuschlägen führen. Aufgrund dessen ist es umso besser, wenn der Soldat sich direkt bei Dienstantritt ein Eintrittsrecht sichert. Dem Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit erschwerten Aufnahmebedingungen beim Wechsel in die später benötigte private Restkostenversicherung kann man nur mit einer Anwartschaftsversicherung entgehen, da hier nur der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Beantragung einer Anwartschaft für den späteren Versicherungstarif relevant ist. Der ermittelte Tarif mit den entsprechenden Leistungen tritt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Aktivierung der Anwartschaft in Kraft. Vorteile der Anwartschaftsversicherung werden besonders deutlich bei zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Verschlechterungen, da diese hier nicht zu einem höheren Beitrag führen. Dies gilt auch für das Auftreten schwerwiegender Krankheiten oder Wehrdienstbeschädigungen. Unabhängig davon sind bei Existenz einer Anwartschaft keine Wartezeiten abzuleisten. Deshalb bietet eine Anwartschaftsversicherung für den Soldaten immer eine unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld.

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