Pflegepflichtversicherung für Soldaten der Bundeswehr

Für Soldaten optimal: Die private Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist gemäß SGB XI für alle Soldaten obligatorisch. Anders als bei zivil Beschäftigten bilden bei Soldaten die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung keine Einheit. Denn Soldaten sind über den Bund krankenversichert, aber nicht pflegeversichert. Die in Deutschland per Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung MÜSSEN Soldaten eigenständig einrichten und bezahlen. Möglich ist dies bei gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. 

Bei privaten Krankenversicherungen wie der Continentale wird die Beitragshöhe nach dem Eintrittsalter berechnet. Gesetzliche Krankenversicherungen erheben einen Beitrag dessen Höhe sich nach dem Bruttoeinkommen richtet. Bei Soldaten führt dies in aller Regel dazu, dass die private Pflegepflichtversicherung deutlich günstiger im Beitrag ist als die Pflegepflichtversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung. 

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Mit der privaten Pflegepflichtversicherung spart ein Soldat für die gesamte Dauer seiner Dienstzeit massiv an Beitrag. Und dies ohne jegliche Nachteile, weil die Leistungen einer Pflegepflichtversicherung vom Staat vorgegeben und bei allen Anbietern identisch ist. Mit der privaten Pflegepflichtversicherung verbunden ist immer auch eine Anwartschaft auf späteren privaten Krankenversicherungsschutz. Die Anwartschaft beinhaltet hierbei jedoch ausschließlich Rechte, keinerlei Pflichten für den Versicherten.

Hintergrundwissen:

Fakten zur Pflegepflichtversicherung

In Deutschland stellt die Pflegepflichtversicherung den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar. Die Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 zu einer Pflichtversicherung ernannt und bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung– die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Hintergrund der Einführung ist die Absicherung vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse bietet daher eine Grundversorgung, da lediglich Hilfen für Menschen mit massiver Pflegebedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden. Jeder Bundesbürger – darunter also auch der Soldat auf Zeit und der Berufssoldat – ist dazu verpflichtet, sich mit einer Pflegeversicherung zu versichern.

Soziale oder private Pflegepflichtversicherung?

Grundsätzlich gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das bedeutet, dass ein gesetzlich Krankenversicherter gemäß Sozialgesetzbuch XI dazu verpflichtet ist, die soziale Pflegeversicherung bei den gesetzlichen Kasse abzuschließen. Ein privat Krankenversicherter führt seine Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung. Berufssoldaten müssen grundsätzlich die private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Die Versicherungsbeiträge können trotz identischem Leistungsumfang je nach System und anderen Einflussfaktoren wie dem Einkommen und dem Eintrittsalter stark schwanken, da gesetzliche und private Krankenkasse unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwenden. Die Leistungen bei den verschiedenen Pflegepflichtversicherungen sind aus dem Grund identisch, weil sie gesetzlich verankert sind. Die Pflicht zum Führen einer Pflegeversicherung stellt gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Frage, in welchem der beiden Systeme sie sich versichern sollen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten stehen zur Auswahl: Soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Keine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, stellt keine Option dar.

Die gesetzliche Krankenkasse kalkuliert die Beiträge nach dem Einkommen, die private Pflegepflichtversicherung nach dem Eintrittalter. Gerade für junge Soldaten ergibt sich in der privaten Pflegepflichtversicherung ein hohes Sparpotential. Über die gesamte Dauer der Dienstzeit eines Zeitsoldaten können so leicht mehrere tausend Euro Beitragsvorteil für den privat Pflegeversicherten entstehen.

Brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?

Der Gesetzgeber selber hat stets klar zum Ausdruck gebracht, dass die Pflegepflichtversicherung nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert wurde. Die vollen Kosten einer Pflegebedürftigkeit deckt das staatliche Pflichtversicherungsprodukt daher nie ab. Vor dem Hintergrund des in Deutschland sich vollziehenden demografischen Wandels, ist eine Pflegezusatzversicherung daher für jeden Bundesbürger eine sinnvolle Ergänzung der sozialen Absicherung. Dies gilt insbesondere dann, wenn keinerlei finanzielle oder familiäre Unterstützung im Falle einer Pfleegebedürftigkeit sichergestellt sind. Im Idealfall reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und sonstige Einkommensarten (z.B. Altersrente, Mieteinnahmen, Kapiatleinkünfte) in Summe aus, um sowohl die Pflege zuhause wie auch in einer stationären Einrichtung voll abzudecken. Dies trifft auf die meisten deutschen Haushalte jedoch nicht zu.

Gründe, die für die Pflegezusatzversicherung sprechen:

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundsicherung
  • Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
  • Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko
  • Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Die Beratung von Soldaten in Versicherungsfragen erfordert ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen. Seit über 30 Jahren ist unser Team auf die Beratung von Bundeswehrsoldaten spezialisiert. Wir bedienen Sie kompetent, fair und schnell. Ob bei Diensteintritt, dem weiteren Karriereweg oder beim Ausscheiden aus dem Dienst – wir helfen Ihnen gerne mit speziellen Produkten für Ihren besonderen Absicherungsbedarf als Bundeswehrsoldat. Persönlich vor Ort, telefonisch oder online – gerne sind wir für Sie da.