Gibt-es-für-Soldaten-eine-„Familienversicherung“

Gibt es für Soldaten eine „Familienversicherung“?

Aus der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Begriff der „Familienversicherung“ bekannt. Dort ist es möglich, dass ein Hauptversicherter seinen Ehepartner und beliebig viele Kinde mitversichern kann. Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Einkommens des Hauptversicherten.

Eine Familienversicherung für Bundeswehrsoldaten gibt es jedoch leider nicht.

Ehepartner und Kinder eines Soldaten haben ebenfalls einen Anspruch auf staatliche Krankenversicherung, den man „Beihilfeanspruch“ nennt. Anders als bei der Heilfürsorge wird hier jedoch nur ein Teil-Krankenversicherungsschutz gestellt. Bei Ehepartnern sind dies 70%, bei Kindern 80%. Die fehlenden Anteile müssen mittels einer privaten Restkostenversicherung abgedeckt werden, um die in Deutschland jedem Bürger per Gesetz vorgeschriebenen 100% Krankenversicherungsschutz zu erlangen.

Die Nutzung des Beihilfeanspruchs ist an Voraussetzungen gekoppelt und zudem optional zu verstehen. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Beihilfe in Verbindung mit Restkostenversicherungsschutz genutzt werden – jedoch ist dies keine Pflicht.

Alternativ zur Kombination Beihilfe / Restkostenversicherung kann immer auch die Versicherungsmöglichkeit in einer Gesetzlichen Krankenversicherung geprüft werden. Welche Lösung die günstigste ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab (z.B. Einkommen, Gesundheitszustand, weitere berufliche Planung). Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die für Sie günstigste Lösung zu ermitteln und umzusetzen.