Bis zu 2.500 € Bußgeld drohen

Achtung: Ohne Pflegepflichtversicherung droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 € !

In Deutschland ist die Pflegepflichtversicherung jedem Bürger per Gesetz vorgeschrieben. Dem Soldaten auf Zeit stellt sich somit nicht die Frage ob eine solche einrichtet, sondern nur wo er diese einrichtet. In Frage kommen hier sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen wie auch die privaten. Private Krankenversicherung sind im Beitrag deutlich günstiger. Sie berechnen den Beitrag in Abhängikeit vom Eintrittsalter, welches bei Zeitsoldaten in der Regel ein eher junges ist. Gesetzliche Versicherungen berechnen den Beitrag in Abhängigkeit vom Monatseinkommen.

Wer keine Pflegepflichtversicherung führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche vom Gesetzgeber mit bis zu 2.500 € Bußgeld geahndet werden kann.

Zeit und Berufssoldaten können per Klick auf die gewünschte Rubrik einfach und unkompliziert ihre Unterlagen zur Einrichtung der privaten Pflegepflichtversicherung mit Anwartschaft hier anfordern.

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Hintergrundwissen

Pflege- folgt Krankenversicherung
Üblicherweise ist man in Deutschland dort pflegeversichert, wo man auch krankenversichert ist. Daher wird der Unterschied zwischen beiden Versicherungsarten vom Endverbraucher auch in der Regel gar nicht wahrgenommen. Beides gehört zusammen.

Der Soldat ist nun allerdings in einer sozialversicherungsrechtlichen Sondersituation. Er ist ab dem ersten Tag seiner Dienstzeit über seinen Dienstherrn krankenversichert (Heilfürsorge oder auch UTV genannt). Er ist hierüber aber nicht pflegepflichtversichert ! Dies ist den meisten Soldaten nicht bekannt, wenn Sie ihren Dienst bei der Truppe antreten. Es gibt auch keine Option, die obligatorische Pflegepflichtversicherung über den Dienstherrn einzurichten oder über diesen einrichten zu lassen. Der Soldat muss sich selber um dieses Thema kümmern.

Zur Verfügung stehen dem Soldaten auf Zeit nun zwei Optionen:

  1. Er kann seine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Kasse einrichten lassen, bzw. bestehen lassen, wenn er zuvor dort versichert war.
  2. Er kann seine Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung einrichten lassen.

Die Variante 2) ist für den SAZ deutlich preiswerter, weil hier der Beitrag nach dem – in der Regel sehr jungen- Eintrittsalter kalkuliert wird. Die gesetzliche KV bemisst den Beitrag nach dem Monatseinkommen und ist damit meistens mindestens doppelt so teuer wie die private KV.

Mit der privaten Pflegepflichtversicherung empfiehlt der Deutsche Bundeswehrverband wie auch das Bundesverteidigungsministerium immer auch eine Anwartschaft einzurichten. Dies gilt nach dem Gesetz wie eine ruhende Krankenversicherung und stellt so die Einheit von Pflege- und Krankenversicherung wieder her.

Auch nach Inkrafttreten des Versichertenentlastungsgesetzes am 1.1.2019 ist eine Anwartschaft für Zeitsoldaten noch unbedingt empfehlenswert. Dies aus folgenden Gründen:

  • Nur bei Bestehen einer Anwartschaft ist der Zutritt zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung möglich
  • Bei einem späteren Wechsel in den Status eines Berufssoldaten oder Berufsbeamten ist eine Vertragsanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
  • Nach dem Dienstzeitende kann die private Krankenversicherung für Übergangsgebührnisempfänger die deutlich preiswertere Wahl sein. Die Anwartschaft garantiert den reibungslosen Eintritt

Große oder kleine Anwartschaft ?
Unterschieden wird zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.

Die große Anwartschaft ist für Berufssoldaten vorgesehen, oder solche SAZ, die den Wunsch und die konkrete Aussicht darauf haben, in absehbarer Zeit Berufssoldat oder Beamter zu werden. Die große Anwartschaft sichert das Eintrittsalter bei Start der Anwartschaft und den Gesundheitszustand für den Moment des Übertritts in das Folgedienstverhältnis oder den Ruhestand. Wenn bei Pensionierung die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung endet, stehen dem ehemaligen BS nur noch 70% Beihilfe zu und es werden 30% Krankenversicherungsschutz benötigt. Die in der großen Anwartschaft gebildeten Alterungsrückstellungen sichert einen günstigen Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter.

Dem Zeitsoldaten wird die kleine Anwartschaft empfohlen. Anders als der BS, ist er nur in der Übergangszeit zwischen Dienstzeitende und Wiedereintritt in ein ziviles Beschäftigungsverhältnis berechtigt, der privaten Krankenversicherung beizutreten. Der Mehrbeitrag für die große Anwartschaft würde sich aufgrund der (wenn überhaupt) nur kurzen Verweildauer in der privaten Krankenversicherung nicht lohnen.

Fazit

Die private Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft ist für den SAZ immer die beste Wahl. Für den Berufssoldaten ist sie sogar Pflicht.

Im Vergleich zur GKV spart der SAZ während und nach der Dienstzeit eine Menge an Beitrag. Die Rückkehr zur gesetzlichen KV ist problemlos möglich, weil im Gesetz verankert.

SAZ und BS profitieren von der günstigen Beitragskalkulation der privaten Pflegepflichtversicherung und sollten immer die für Sie passende Anwartschaft hinzubuchen.

Was ist eine Anwartschaft?

Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”.

Einfacher gesagt:
Die Anwartschaft für Soldaten sichert das spätere Recht auf Eintritt in die dann benötigte private Krankenversicherung – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich bereits heute den später erforderlichen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierbei ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft grundlegend. Eine Anwartschaftsversicherung kann für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife in Antrag gestellt werden. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaft als Versicherung empfiehlt sich für folgende Zielgruppen:

  • Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die sich erst in absehbarer Zeit privat versichern können
  • Personen, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Aussicht gestellt haben
  • Studenten mit Ausbildung zu einer Tätigkeit als Beamter
  • Personen mit einem längeren Auslandsaufenthalt
  • bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit
  • Berufssoldaten
  • Zeitsoldaten

Kleine Anwartschaft

Eine kleine Anwartschaftsversicherung ergibt immer dann Sinn, wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehend besteht. Dies ist in der Regel bei Zeitsoldaten der Fall. Nach Ende der Dienstzeit bekommen SAZ für einen Zeitraum von 6-60 Monate (in Abhängigkeit von der Dauer der abgeleisteten Dienstzeit) Übergangsgebührnisse. In dieser Zeit besteht kein Anspruch mehr auf Heilfürsorge, sondern nur noch ein 70%iger Krankenversicherung über den Bund in Form einer Beihilfe. In dieser Phase versichert sich der SAZ zu 30% privat. Da der laufende AV-Beitrag keine Alterungsrückstellungen mit berücksichtigt, ist bei einem anschließenden Übergang auf Normal- oder Beihilfetarife der dann altersgerechte Tarifbeitrag zu entrichten.

Große Anwartschaft

Im Gegensatz zur kleinen AV besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über viele Jahre. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Diese haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Beihilfeanspruch und sind dementsprechend mitunter jahrzehntelang privat krankenversichert. Hier machen sich Beitragsvorteile durch ein per Anwartschaft gesichertes frühes Eintrittsalter sehr vorteilhaft bemerkbar.

Unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung erst nach eingehender Prüfung des Gesundheitszustandes möglich. Des Weiteren besteht in der privaten Krankenversicherung auch kein Annahmezwang, so dass es für Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen problematisch sein kann, überhaupt in die PKV wechseln zu können. Schon kleinere Vorerkrankungen, die während der letzten 5 Jahre aufgetreten sind, können eine Ablehnung durch die private Krankenkasse hervorrufen oder zu Risikozuschlägen führen. Aufgrund dessen ist es umso besser, wenn der Soldat sich direkt bei Dienstantritt ein Eintrittsrecht sichert. Dem Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit erschwerten Aufnahmebedingungen beim Wechsel in die später benötigte private Restkostenversicherung kann man nur mit einer Anwartschaftsversicherung entgehen, da hier nur der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Beantragung einer Anwartschaft für den späteren Versicherungstarif relevant ist. Der ermittelte Tarif mit den entsprechenden Leistungen tritt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Aktivierung der Anwartschaft in Kraft. Vorteile der Anwartschaftsversicherung werden besonders deutlich bei zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Verschlechterungen, da diese hier nicht zu einem höheren Beitrag führen. Dies gilt auch für das Auftreten schwerwiegender Krankheiten oder Wehrdienstbeschädigungen. Unabhängig davon sind bei Existenz einer Anwartschaft keine Wartezeiten abzuleisten. Deshalb bietet eine Anwartschaftsversicherung für den Soldaten immer eine unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld.

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