Häufig fragen uns Soldaten, ob sie anlässlich ihres Dienstzeitendes Ihre bestehende Anwartschaft auch nutzen können, wenn sie – z.B. aus Preisgründen – zu einem anderen Versicherer wechseln möchten. Dies ist allerdings leider nicht möglich. Mehr Infos sehen Sie im folgenden Video.
![](https://versicherungen-bundeswehr.de/wp-content/uploads/Anwartschaft-fuer-FWD-ab-01.01.2012.jpg)