Continentale – Weil die Familie das höchste Gut ist

7 Tage/ Woche Service

Marktführer für Soldatenversicherungen

Beratung durch Experten

Empfohlen vom DBwV

Continentale – Weil die Familie das höchste Gut ist

Client Logos
Client Logos
Client Logos
Client Logos
Client Logos
Client Logos

Sie schützen Deutschland. Wir Ihre Zukunft.

Beitragsermittlung für Berufssoldaten

Als Berufssoldat sind Sie gem. Sozialgesetzbuch §5 dem System der Privaten Krankenversicherung zugeordnet. Während Ihrer Zeit als aktiver Berufssoldat geniessen Sie Anspruch auf die unentgeltliche Versorgung durch Ihren Dienstherrn (UTV). Diese Art der Krankenversicherung wird umgangssprachlich auch Heilfürsorge genannt.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand, also dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung endet der Anspruch auf UTV. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dann dem Bundesbeamten im Ruhestand gleichgestellt und erhalten eine Beihilfe in Höhe von 70%. Aus einer 100%-Krankenversicherung durch den Bund wird also eine 70%. Die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz müssen Sie eigenverantwortlich sicherstellen.

Nach Ihrer Pensionierung werden Sie also zu 30% privat krankenversichert sein, passend zu Ihrem Beihilfeanspruch. Um den reibungslosen Eintritt auch bei Vorliegen möglicher Erkrankungen zu garantieren, wird der Abschluss einer Anwartschaft als Ergänzung zur privaten Pflegepflichtversicherung dringend empfohlen.

Private Krankenversicherungen berechnen die Höhe des Versicherungsbeitrages in Abhängigkeit zum Eintrittsalter. Je höher dieses ist, umso höher ist auch der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung. Berufssoldaten ist aus diesem Grunde dringend die GROSSE Anwartschaft zu empfehlen, welche im Unterschied zur KLEINEN Anwartschaft auch das Eintrittsalter bei Eintritt in die Anwartschaft für den Zeitpunkt der Pensionierung festschreibt. Man zahlt bei Pensionierung also den Beitrag für die Altersgruppe, welche man bei Abschluss der großen Anwartschaft innehatte. Dies lohnt sich auch dann noch, wenn man bereits seit einigen Jahre Berufssoldat ist.

Der Berufssoldat gehört schon laut Gesetz nicht in die gesetzliche Kranken-/Pflegepflichtversicherung. Sollten Sie als BS noch gesetzlich versichert sein, so ist unbedingter Handlungsbedarf gegeben.

Der Abschluss einer (oder auch Wechsel in die) großen Anwartschaft ist bei Vorliegen folgender Voraussetzungen auch bereits dem Zeitsoldaten zu empfehlen:

– Sie haben den Wunsch und auch die konkrete Chance Berufssoldat zu werden
– Sie planen als Zeitsoldat eine Anschlusskarriere als Berufsbeamter (z.B. in der Verwaltung, bei der Polizei oder der Feuerwehr)

Die genannten Beiträge sind Komplettbeiträge Stand 1.1.2022 für die große Anwartschaft (inkl. Privatleistungen im Krankenhaus), die Pflegepflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung und 15 € Krankenhaustagegeld.

 

Weiteres Vorgehen:

Eine große Anwartschaft ist teurer als eine kleine. Mit ihr verlagert der Berufssoldat die Beitragslast für seinen Krankenversicherungsschutz in Teilen von der Zeit nach Pensionierung in die aktive Dienstzeit. Dies hat auch steuerliche Vorteile, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Sie haben hier die Möglichkeit, ein persönliches Angebot inkl. Aufnahmeantrag auf elektronischem Wege anzufordern. Bitte füllen Sie die folgenden Datenfelder vollständig aus und senden die Daten ab. Sie erhalten dann umgehend einen individuellen Versicherungsvorschlag inkl. Aufnahmeantrag per Email und/oder Post. Haben Sie Ihre Pflegepflichtversicherung zuvor bei einer privaten Krankenversicherung geführt, ist dort in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzuhalten. Eine vorübergehende Doppelversicherung ist jedoch teils sinnvoll, um Gesundheitszustand und Eintrittsalter zu sichern. Haben Sie Ihre Pflegepflichtversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, ist eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten einzuhalten.

Scroll Top