Wehrdienstbeschädigungen bei Bundeswehrangehörigen

Wie sieht Ihre Absicherung nach einer Wehrdienstbeschädigung aus?

In dem Fall, dass Sie als Soldat oder Soldatin in der Ausübung Ihrer Pflicht eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes nach § 81 erlitten haben, erhalten Sie nach Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses auf Antrag nur eine Versorgung in den entsprechenden Anwendungen der geltenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Im Klartext bedeutet das, dass Sie als Soldat oder Soldatin nur einen Anspruch auf einen Behandlungsgutschein haben. Dieser Behandlungsgutschein ist vergleichbar mit der Krankenversicherungskarte eines gesetzlich Versicherten. Sie können also lediglich die vorgesehenen gesetzlichen Leistungen erhalten. Insbesondere gilt das für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Hier bekommen Sie nur allgemeine Krankenhausleistungen, also ein Mehr-Bett-Zimmer ohne Chefarztbehandlung. Den 70%-igen Beihilfeanspruch für die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer können Sie dann nicht nutzen. Gleiches gilt für die privatärztliche Versorgung, zum Beispiel in Privatkliniken.

 

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Hintergrundwissen

Wie sieht Ihre Absicherung nach einer Wehrdienstbeschädigung bei privaten Krankenversicherungen aus?

Nach dem § 5 Abs. 1 a MB/KK 94 sind Leistungen für Wehrdienstbeschädigungen bei privaten Krankenkassen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Lediglich die Continentale Krankenversicherung erkennt, aufgrund der guten und langjährigen Zusammenarbeit mit der Förderungsgesellschaft des DeutschenBundeswehr Verbandes mbH, als einzige private Krankenversicherung Wehrdienstbeschädigungen an und deckt diese mit ab.

Welche Vorteile bringt Ihnen diese Absicherung?

Im Anschluß an Ihre aktive Dienstzeit bei der Bundeswehr, bietet der abgeschlossene Vertrag mit der FöG Bundeswehrangehörigen den Vorteil, dass im Anschluss an die aktive Dienstzeit die Anwartschaftsversicherung bei der Continentalen in einen aktiven und effektiven Versicherungsschutz umgewandelt wird. Dieser Versicherungsschutz beinhaltet auch Leistungen, die in Folge einer Wehrdienstbeschädigung entstehen. Von dieser Leistungserweiterung provitieren hierbei alle Wehrdienstbeschädigten, die nach dem 01.07.1999 festgestellt wurden. Beitragszuschläge zur Absicherung von Wehrdienstbeschädigungen entfallen hier vollständig.

Absicherung auch von Folgeerkrankungen bei Wehrdienstbeschädigungen

Als weiteren großen Vortei haben ehemalige Soldaten oder Soldatinnen auch einen Anspruch auf Kostenerstattungen bei Folgeerkrankungen, die auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückgehen. Wenn eine private Versicherung abgeschlossen wurde, haben Soldaten und Soldatinnen darüber hinaus Anspruch auf ein Zwei-Bett-Zimmer und die Chefarztbehandlung. Da das Bundesversorgungsgesetz keine Wahlleistungen im Krankenhaus vorsieht, können darüber hinaus auch Beihilfeansprüche uneingeschränkt geltend gemacht werden. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Experten für Bundeswehrsicherungen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, auch Sie in einem persönlichen Gespräch zum Thema Wehrdienstbeschädigungen beraten zu können.

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