Restkostenversicherungen Soldat

Mit dem Ende seiner Dienstzeit verliert der Soldat auf Zeit oder auch Berufssoldat seinen Anspruch auf kostenlose Krankenversicherung durch den Dienstherrn (UTV).

Berufssoldaten haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die verbleibenden 30% muss der pensionierte BS eigenständig mittels einer 30%igen privaten Restkostenversicherung abdecken. Hierfür hat er im Idealfall bereits frühzeitig eine große Anwartschaft eingerichtet, die ihm einen günstigen Beitrag zur privaten Restkostenversicherung sichert.

Zeitsoldaten mit einem Dienstzeitende ab dem 31.12.2018 haben keinen Beihilfeanspruch mehr. Sie erhalten anstattdessen einen 50%igen Beitragszuschuss zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, welcher bis zum Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis, maximal aber für die Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen gezahlt wird. Ob bei DZE eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist, hängt von diversen Faktoren ab. Idealerweise hat der SaZ während seiner Dienstzeit eine private Pflegepflichtversicherung mit kleiner Anwartschaft eingerichtet. Es empfiehlt sich, bereits rechtzeitig vor dem DZE beide möglichen Versicherungsvarianten (private und gesetzliche KV) im Detail zu prüfen und mit einem fachkundigen Berater – gerne aus unserem Beraterteam – das Thema zu besprechen.

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Hintergrundwissen

Restkostenversicherung für Soldaten
Als Soldat sind Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit über die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert, daher ist der Abschluss einer Krankenversicherung in dieser Zeit nicht für Sie erforderlich. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Während Ihrer aktiven Zeit als Soldat haben aber auch Ihre Familienagehörigen einen Anspruch auf Beihilfe des Bundes, welche bei Ihrem Ehepartner mit 70 % der Krankheitskosten bemessen ist und bei Ihren Kindern mit jeweils 80 %. Die restlichen Kosten müssen über eine Restkostenversicherung für Soldaten bei einem privaten Krankenversicherer abgedeckt werden wenn die Beihilfe genutzt werden soll.

Restkostenversicherung für Berufssoldaten
Eine Restkostenversicherung für Soldaten erfüllt den Zweck, die verbleibenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Sobald Sie aus der aktiven Zeit als Berufssoldat austreten, erhalten auch Sie 70-prozentige Beihilfe. Die verbleibenden 30 % ihrer Krankheitsleistungen können durch die Restkostenversicherung für Soldaten über eine private Krankenversicherung abgewickelt werden. Haben Sie schon als junger Berufssoldat eine große Anwartschaft über eine private Krankenversicherung abgeschlossen, so entfällt bei Dienstzeitende eine erneute Gesundheitsprüfung zum Abschluss Ihrer privaten Restkostenversicherung für Soldaten. Der Berufssoldat ist lt dem SGB eindeutig dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Ein Zugung zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist in aller Regel nicht möglich.

Restkostenversicherung für Soldaten auf Zeit
Sind Sie Soldat auf Zeit, so benötigen Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung, da Sie in diesem Zeitraum durch die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert sind. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst kann für die Dauer des bezugs von Übergangsgebührnissen wahlweise eine private oder eine gesetzliche KV eingerichtet werden. Egal welche Variante der Ex-SAZ wählt – der Bund zahlt ihm einen 50%igen Beitragszuschuss bis zur Aufnahme einer Folgebeschäftigung, max für die Dauer des bezugs von ÜG.

Eine Restkostenversicherung benötigt der SaZ also – wenn überhaupt – nur für die mögliche private Krankenversicherung des Ehepartners und der Kinder.

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