Anwartschaftversicherungen für Soldaten

Suchen Sie Informationen zum Thema Anwartschaftversicherung?

Wir haben festgestellt, dass das Wort Anwartschaftversicherung trotz falscher Schreibweise sehr häufig gegoogelt wird. Deshalb möchten wir Sie freundlich darauf hinweisen, dass Anwartschaftsversicherung, also mit einem “s” in der Mitte, der korrekte Fachausdruck ist.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum von Ihnen gesuchten Thema für Sie zusammengestellt.

 

Hintergrundwissen

Warum brauche ich als Soldat überhaupt eine Anwartschaftsversicherung?

Wie der Dienstherr, dass BVM, bereits in seinem G1 Hinweis empfiehlt, “…ist (jedem Soldaten) dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!”

Die Anwartschaftsversicherung sichert dem Soldaten für einen relativ niedrigen Beitrag die Rechte an einer späteren vollumfänglichen, privaten Krankenversicherung nach Dienstzeitende,  Zudem ermöglicht erst die private Anwartschaft den Beitritt zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung.

Grundlage für die Anwartschaftsversicherung ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die Anwartschaft, so dass bei späterer Aktivierung der Anwartschaft die erneute Prüfung des Gesundheitszustandes entfällt. Die Vorteile der Anwartschaftsversicherung werden besonders deutlich, wenn während der Dienstzeit gesundheitliche Verschlechterungen oder gar eine Wehrdienstbeschädigung eingetreten sind. Diese führen dann nämlich mit der Anwartschaft nicht zu einem höheren Beitrag. Dies gilt auch für das Auftreten schwerwiegender Krankheiten. Unabhängig davon, sind bei Dienstzeitende keine Wartezeiten im beantragten Versicherungsschutz abzuleisten. Der Versicherungsschutz tritt direkt und vollumfänglich in kraft. Deshalb bietet eine Anwartschaftsversicherung jedem Soldaten immer eine unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld.

Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Anwartschaftsgrund (bei SaZ die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgebührnisse nach DZE) nur für kurze Zeit besteht. Dies betrifft in der Regel den Zeitsoldaten, der nach seinem Dienszeitende nur vorübergehend als Versorgungsempfänger frei bei der Auswahl der Krankenversicherung ist (gesetzlich oder privat).

Da der laufende Anwartschaftsbeitrag bei der kleinen Anwartschaft keine Alterungsrückstellungen mit berücksichtigt, ist bei einem anschließenden Übergang auf Normal- oder Beihilfetarife der dann altersgerechte Tarifbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung ist immer garantiert.

Eine kleine Anwartschaft ist daher grundsätzlich dem Zeitsoldaten zu empfehlen.
Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über viele Jahre. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Mit der großen Anwartschaft wird nicht nur das Recht auf Eintritt erworben, sondern auch zusätzlich das Recht auf Eintritt mit dem Eintrittsalter bei Eintritt in die große Anwartschaft. Da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter kalkuliert werden (je älter umso teurer) ist die große Anwartschaft für Berufssoldaten ein wichtiges Werkzeug um im Pensionsalter einen günstigen Krankenversicherungsbeitrag zu erwirken.

Die große Anwartschaft ist daher den Berufssoldaten anzuraten.

Eine Anwartschaft ist für jeden Zeitsoldaten wie eine Eintrittskarte mit Sitzplatzreservierung. Nach dem Ende Ihrer Dienstzeit besteht kein Anspruch mehr auf Heilfürsorge. In der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen kann der ehemalige Soldat entweder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, oder der privaten Versicherung beitreten. Die private Krankenversicherung endet dann mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (wenn Einkommen unterhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze, 64.350 € p.a. in 2022, jährlich steigend).

Die Anwartschaft sichert Ihnen vertraglich das Recht zu, alternativ zur direkten Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung vorübergehend privaten Krankenversicherungsschutz einzurichten. Insbesondere Personen, die in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme sind, können hierdurch erheblich Beiträge sparen. Die übliche Überprüfung Ihres dann vorliegenden Gesundheitszustand entfällt durch das Bestehen der Anwartschaft ebenso wie mögliche vertragliche Wartezeiten.

Was sind eigentlich die Vorteile einer Anwartschaftsversicherung?

Hier wäre an erster Stelle der Beitragsvorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung anzuführen. Ein Zeitsoldat spart in der privaten Krankenversicherung bei der Pflegepflichtversicherung meistens 20 € und mehr im Monat. Über die gesamte Dienstzeit betrachtet, führt dies zu einer satten Ersparnis. Eine private Pflegepflichtversicherung kann man nach derzeit geltendem Recht jedoch nur einrichten, wenn zeitgleich eine Anwartschaft eingerichtet wird. (Grundsatz: Pflege- folgt Krankenversicherung, die Anwartschaft wird mit einer Krankenversicherung gleichgesetzt)

Weiterhin bietet die Anwartschaft einem Soldaten folgende Vorteile:

  • Wechselrecht in die große Anwartschaft bei Statuswechsel zum Berufssoldaten auch bei Statuswechsel aufgrund Einsatzweiterwendungsgesetz
  • Zugangsrecht in den benötigten privaten Krankenversicherungsschutz bei einer Folgekarriere als Berufsbeamter (z.B. Verwaltung, Polizei, Feuerwehr)
  • Zugangsrecht zur preiswerten privaten Krankenversicherung für Personen in Ausbildung/Studium nach Dienstzeitende

Wie kann ich die Anwartschaftsversicherung bei Dienstzeitende aktivieren?

Zur Aktivierung einer Anwartschaft ist ein einfacher Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Folgeversicherungsschutz festgehalten wird. Personen in Ausbildung haben zudem einen Ausbildungsnachweis, wie zum Beispiel eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung beizubringen.

Empfehlenswert für jeden Soldaten ist es, sich bereits einige Wochen vor dem Dienstzeitende mit diesem Thema zu befassen.

Was ist eine Anwartschaft?

Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”. In einfachen Worten beschrieben, ist eine Anwartschaft ein Zutrittsrecht in einer möglicherweise erst später benötigten Krankenversicherungsschutz.

Einfacher gesagt:
Die Anwartschaft für Soldaten sichert das spätere Recht auf Eintritt in die dann benötigte private Krankenversicherung – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich bereits heute den später erforderlichen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierbei ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft grundlegend. Eine Anwartschaftsversicherung kann für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife in Antrag gestellt werden. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Wer braucht eine Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaft als Versicherung empfiehlt sich für folgende Zielgruppen:

  • Berufssoldaten (Große Anwartschaft)
  • Zeitsoldaten (Kleine Anwartschaft)
  • teilweise Kinder und Ehepartner von Soldaten
  • ehemalige Zeitsoldaten, die eine Rückkehr zur Truppe planen

Kleine Anwartschaft

Eine kleine Anwartschaftsversicherung ergibt immer dann Sinn, wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehend besteht. Bei Zeitsoldaten besteht der Anwartschaftsgrund u.a. darin, dass SaZ nach DZE während des Bezugs von Übergangsgebührnissen für 6-60 Monate das Recht haben sich privat krankenzuversichern. Ein Zutritt in eine private KV ist jedoch bei einwandfreiem Gesundheitszustand oder Bestehen einer Anwartschaft möglich.

Die kleine Anwartschaft ist bei SaZ zudem geeignet, um ein Zutrittsrecht zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung darzustellen. Die private Pflegepflichtversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für Zeitsoldaten deutlich preiswerter – bei identischem Leistungsinhalt.

Große Anwartschaft

Im Gegensatz zur kleinen AV besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über viele Jahre. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Diese haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Beihilfeanspruch und sind dementsprechend mitunter jahrzehntelang privat krankenversichert. Hier machen sich Beitragsvorteile durch ein per Anwartschaft gesichertes frühes Eintrittsalter sehr vorteilhaft bemerkbar.

Unverzichtbare Sicherheit für wenig Geld

Eine kleine Anwartschaft kostet bei der Continentale 0,95 € im Monat. Hierfür erhält der Soldat folgende, wertvolle Vorteile:

  • Zugangsrecht zur preiswerten Pflegepflichtversicherung (Die Pflegepflichtversicherung ist jedem Soldaten per Gesetz vorgeschrieben)
  • Umwandlungsrecht in eine große Anwartschaft bei Statuswechsel zum Berufssoldaten, auch wenn das Einsatzweiterverwendungsgesetz zur Anwendung kommt. (SaZ wird im Einsatz geschädigt und wird BS)
  • Umwandlungsrecht in beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz bei Wechsel in ein Beamtendienstverhältnis nach Dienstzeitende (z.B. Verwaltung, Justiz, Polizei, Feuerwehr)
  • Nachversicherungsrecht für Kinder
  • Wechselrecht in eine individuelle Zusatzkrankenversicherung bei späterem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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