Wenn Soldaten im Ausland heiraten

„Wenn Soldaten im Ausland heiraten“

Wenn Soldaten für eine längere Zeit im Ausland stationiert sind, treten diese Ihren Dienst dort nicht selten als Single an und kehren dann als Verheiratete nach Deutschland zurück. Dies ist natürlich grundsätzlich sehr erfreulich, zeigt es doch die grundsätzlich gute Zusammenarbeit mit den verbündeten Partnerländern auch im zwischenmenschlichen Bereich.

Mit dem Ende der Zeit im Ausland bringen die Soldaten dann naturlich ihre frisch angetrauten Ehepartner mit nach Deutschland. Dort sehen sie sich dann aber häufig mit einer Reihe von behördlichen Anforderungen und soziaversicherungsrechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Als problematisch stellt sich hierbei oft die Beschaffung einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung dar. Diese wird grundsätzlich nur dann ausgestellt, wenn ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung vorgelegt werden kann. Viele Versicherer tun sich hier nun aber schwer, wenn wie in diesem Fall keine deutsche Vorversicherung besteht.

Welche Ansprüche hat man, welche Versicherungsoptionen bieten sich an und mit welchen Beitragsbelastungen muss man rechnen? Diese Fragen sollen im Folgenden behandelt werden.

Wichtig zu wissen: Ehepartner von Soldaten haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe

Der Ehepartner hat ab dem Zeitpunkt der Heirat ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Um diesen Anspruch jedoch in der Praxis nutzen zu können, ist eine private Restkostenversicherung inkl. Pflegeversicherung, welche die verbleibenden 30% Krankenversicherungsschutz abdeckt nötig. Die Beiträge hierfür sind abhängig vom Eintrittsalter und gewählten Leistungsumfang und liegen zwischen 90 € und 170 € im Monat.

Hierbei ist besonders wichtig, dass zeitnah nach der Eheschließung gehandelt wird, denn es sind diverse Fristen zu beachten.

Neben der Möglichkeit einer Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung besteht auch bei den gesetzliche Krankenversicherungen eine Versicherungsmöglichkeit. Der Beitrag bemisst sich bei gesetzlichen Krankenversicherungen aber immer nach der Höhe des Familieneinkommens und ist deshalb meistens teurer als ein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Das Leistungsniveau ist in der gesetzlichen Versicherung ebenfalls geringer. . Dies zeigt sich beispielsweise bei der Erstattung von Zahnersatz, Naturheilverfahren oder Brillen. Der Beihilfeanspruch kann in der Regel nicht genutzt werden bzw. entfällt, wenn der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird.

Wertvolle Zusatzleistungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Unterbringung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus oder auch die deutlich umfassendere Absicherung bei Kosten für Zahnersatz, die durch die Behilfe des Bundes gewährt werden, bleiben so ungenutzt.

Grundsätzlich macht es aber natürlich Sinn, vorhandene Leistungsansprüche auch abzurufen, sich also für das System der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Es ist günstiger im Beitrag und man ist umfangreicher versichert.

Mit welchen Hürden müssen Sie rechnen:

Häufig tun sich private Krankenversicherer bei der Versicherung von ausländischen Staatsbürgern ohne eine deutsche Vorversicherung schwer. Mitunter fehlt hier aber auch einfach die Erfahrung mit solchen Fällen. Dies führt nicht selten zu längeren Bearbeitungszeiten oder auch Fehlauskünften. Die Continentale Versicherung a.G. als Empfehlungspartner der FÖG des deutschen Bundeswehrverbandes bietet bei der Versicherung von Ehegatten von Soldaten, auch wenn diese aus dem Ausland kommen, kompetente Hilfe und unterstützt die Soldaten bei der Einrichtung des benötigten passgenauen und preisoptimierten Versicherungsschutzes.

Hier wird Ihnen geholfen:

Die Continentale Krankenversicherung, vertreten durch das Internetportal www.versicherungen-bundeswehr.de ist als Empfehlungspartner der FÖG des deutschen Bundeswehrverbandes schon seit über 50 Jahren der Spezialist in Sachen Krankenversicherungschutz für Soldaten und deren Angehörige. Durch jahrelange Erfahrung in der Beratung von Soldaten stellen hier Herr Ralf Czwikla und sein Team in Hannover die fundierte und faire Beratung und passgenaue Absicherung von Soldaten sicher. Dieser Service wird selbstverständlich regionsübergreifend für alle deutschen Soldaten angeboten.

Die Nähe zum deutschen Bundeswehrverband stellt hier einen fairen und kompetenten Umgang mit den Soldaten sicher und ist immer auf dem aktuellen Stand der laufenden Rechtsprechung.

Mit der konsequenten Einbindung moderner, elektronischer Medien stellt das Unternehmen sicher, dass Angehörige der Bundeswehr schnell und unbürokratisch, auch fernab des Wohnortes oder der Heimat, alle Fragen bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung klären können. Die Interseite ist zudem technisch so ausgerichtet, dass sie sogar vom Smartphone aus bequem bedient werden kann.

 

Kontaktdaten:

Continentale Versicherung

Czwikla & Team GmbH

Rathenaustraße 9

30159 Hannover

Tel: 0511 / 515121-51

Fax: 0511 / 515121-53

Email: info@subtest.de

www.versicherungen-bundeswehr.de

 

Inhaltlich verantwortlich: Ralf Czwikla