Absicherung des Luftfahrtrisikos
Passgenauer Versicherungsschutz für fliegendes Personal der Bundeswehr
Experten sind schwer zu finden
Ein qualifiziertes Tarif- und Beratungsangebot speziell für Bundeswehrsoldaten ist am Markt aktuell schon als schwer auffindbar einzustufen. Wenn es dann aber auch noch um fliegendes Personal bei der Truppe geht, wird die Suche nach passgenauen Versicherungsprodukten und fachkundiger Beratung fast schon zur Glückssache.
Versicherer meiden das Risiko
Die Ursache hierfür liegt auf der Hand: Dieses Kundensegment ist einfach zu klein und zu speziell um in den Strukturen von nicht spezialisierten Versicherungsgesellschaften ausreichenden Niederschlag zu finden. Zudem ist das versicherungstechnische Risiko auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Engagements der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht eben unerheblich und wird daher seitens der Anbieter meistens gemieden.
So zeigt die Praxis, dass fliegendes Personal bei der Bundeswehr wie z.B. Hubschrauber- oder Jetpiloten oder auch Ärzte im Rettungsdienst nur sehr schwer eine Möglichkeit der Absicherung im Rahmen von Lebens- oder Unfallversicherungen am Markt finden, bei der das Flugrisiko auch mitversichert ist.
Spezialanbieter bevorzugen
Als Spezialversicherer der Bundeswehr hat die Continentale Versicherung seit über 50 Jahren Erfahrungen mit der Versicherung von Soldaten und stellt in jedem Standort mindestens einen Berater zur Verfügung. Zusätzlich bietet das Onlineportal www.versicherungen-bundeswehr.de die Möglichkeit der Direktabwicklung in Verbindung mit telefonischer Beratung von ausgebildeten Bundeswehrexperten.
Luftfahrtrisiko mitversichert
Seit Anfang 2014 bietet die Continentale Versicherung als derzeit einziger Anbieter am deutschen Markt eine Spezial-Unfallversicherung für fliegendes Personal der Bundeswehr. Das Besondere dieses Tarifangebotes ist, dass der Leistungsausschluss , die so genannte Luftfahrtklausel, hier nicht zur Anwendung kommt. Dieser generell vereinbarte Leistungsausschluss besagt, dass kein Versicherungsschutz besteht als Luftfahrzeugführer (Piloten), Besatzungsmitglieder, sowie für Personen, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ihren Beruf ausüben.
Ein Beispiel:
Ein Hubschrauber stürzt ab und die Insassen erleiden schwere körperliche Dauerschäden (Invalidität).
Oder
Infolge eines Druckverlustes in der Flugzeugkabine platzen einem Besatzungsmitglied beide Trommelfelle und er verliert Teile seiner Hörfähigkeit.
Eine klassische Unfallversicherung würde in diesem Falle keine Leistungen erbringen, weil die Luftfahrtklausel sie von der Leistungsverpflichtung befreit.
Unfallversicherte Soldaten bei der Continentale (Vertragswerk ab 2014) würden hingegen die volle versicherte Leistung erhalten.
Versichert auch bei Auslandseinsätzen
Insbesondere bei Soldaten die in den Auslandseinsatz gehen wird ergänzender Versicherungsschutz nicht nur vom Dienstherren empfohlen, sondern tatsächlich auch konkret häufig nachgefragt. Dies bezieht sich auf Lebens- und Unfallversicherung.
Zwar gibt es bei beiden Produkten zusätzlich eine so genannte Kriegsklausel, aber dieser Ausschluss wird durch die bestehende Ausfallbürgschaft des Bundes vollständig kompensiert. Verweigert der Versicherer die Leistung aufgrund der Teilnahme an kriegerischen Ereignissen erbringt der Bund über die Ausfallbürgschaft die versicherte Leistung anstelle des Versicherers. Wird die Leistung aber mit Verweis auf die Luftfahrtklausel verweigert, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes nicht !
Da über eine Unfallversicherung neben der Invalidität auch der Todesfall versichert werden kann, stellt die Spezialpolice der Continentale im Bereich der Unfallversicherung eine wertvolle Alternative zur Lebensversicherung dar und ist eine wertvolle Ergänzung der staatlichen Versorgungsleistungen, gerade im Rahmen von Auslandseinsätzen.
Kein Ausschluss für fliegendes Personal / Kein Preiszuschlag
Neben einer Einmalentschädigung im Falle des unfallbedingten Todesfalles versichert die Soldatenunfallversicherung der Continentale auch lebenslange Rentenleistung bereits ab 35% Invaliditätsgrad. Dies ausdrücklich ohne Einschränkungen ohne Mehrbeitrag für fliegendes Personal.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0511-51512154 oder unter folgenden Links: