Krankenversicherung nach Ende der Übergangsgebührnisse

Bei der Wiedereingliederung in einen zivilen Beruf haben Zeitsoldaten nach Ende Ihrer Dienstzeit eine besondere Ausgangssituation.

Soldaten der Bundeswehr sind während Ihrer Zeit als aktiver Zeit- oder Berufssoldat über die Heilfürsorge des Bundes krankenversichert. Dieser Krankenversicherungsschutz ist nicht mit einem Beitrag belegt, sondern stellt eine beitragsneutrale Lohnzusatzleistung dar. Lediglich für den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherungsschutz muss der Soldat selber Sorge tragen. Meistenteils wird dieser bei einer privaten Krankenversicherung eingedeckt, denn hier ist der Beitrag bei gleicher Leistung deutlich niedriger.

Ist der Pflegeversicherungsschutz einmal installiert beginnt eine Zeitperiode, in der der Soldat sich nicht mehr um das Thema Krankenversicherungsschutz kümmern muss. Je nach Dienstzeit sind dies bei Zeitsoldaten meist 4-25 Jahre.

Nähert sich das Ende der Dienstzeit, beginnen die Vorbereitungen auf eine Wiedereingliederung in das zivile Arbeitsleben. Die Angebote des Bundes durch den Berufsförderungsdienst sind hier mannigfaltig.

Mit dem letzten Tag im Dienst endet dann nicht nur die Zeit als aktiver Soldat, sondern auch die Krankenversicherung über die Heilfürsorge des Bundes. Damit besteht dann in jedem Falle Handlungsbedarf.

Zeitsoldaten haben nach Dienstzeitende Anspruch auf Übergangsgebührnisse, die den Wiedereinstieg in das zivile Berufsleben auch finanziell unterstützen sollen. Dies sind in der Regel 75% der letzten Dienstbezüge. Die Länge der Zahlung hängt von der vorher abgeleisteten Dienstzeit ab und liegt zwischen 7 und 60 Monaten. In dieser Zeit hat der Zeitsoldat einen Anspruch auf 70% Bundesbeihilfe. Die 100%-ige kostenlose Krankenversicherung während der Dienstzeit wird also durch eine 70%-ige Lösung abgelöst.

In der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen benötigt der Zeitsoldat nun eine 30%-ige Restkostenversicherung um vollen (gesetzlich vorgeschriebenen) Krankenversicherungsschutz zu haben. Soldaten die während Ihrer Dienstzeit eine private Pflegeversicherung geführt haben, kombinierten diese in aller regel mit einer so genannten kleinen Anwartschaftsversicherung, die nun, nach Dienstzeitende ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine aktive, 30%-ige private Krankenversicherung umgewandelt werden.

Den meisten Soldaten gelingt es, auch durch die Unterstützung des Dienstherrn, spätestens mit dem Ende der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen wieder in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu kommen, sprich einen neuen Job zu finden. In 90% der Fälle ist dies dann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die anderen ca. 10% gehen in ein Beamtenverhältnis oder die Selbständigkeit.

Mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tritt dann wieder die Mitgliedspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die private Krankenversicherung endet nahtlos. Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

Versicherte der Continentale Versicherung können hier von einem besonderen Service profitieren. Sie können von der privaten Versicherung hausintern in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, hier dann in die Continentale BKK.

Die auslaufende private Restkostenversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine besonders rabattierte, private Zusatzkrankenversicherung, z.B. für Zahnersatzkosten umgewandelt werden. Die Abwicklung von Leistungsfällen ist damit denkbar einfach, denn es müssen nicht erst Unterlagen an den einen und dann an den anderen Vertragspartner geschickt werden. Man kommuniziert hausintern, was die Abwicklung deutlich vereinfach, insbesondere aus Kundensicht.

Die Frage der Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung behandeln wir auch im folgenden Video: