FÖG News – Die Anwartschaft ist ein MUSS

Die Anwartschaftsversicherung: Ein Muss für Soldaten

Während ihrer aktiven Dienstzeit haben FWDL, Zeit- und Berufssoldaten Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. „Das mag einer der Gründe sein, warum sich die Soldaten zu dieser Zeit noch nicht eindringlich genug mit dem Thema „Anwartschaft“ beschäftigen. Aus meiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den jungen Soldaten, sorge ich deshalb schon während der Grundausbildung für eine fachmännische

Unterrichtung. Ich möchte, dass die Zeitsoldaten frühzeitig über die Vorteile der Anwartschaft in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung informiert werden“, so ein Kompaniefeldwebel.

 

Was bedeutet „Anwartschaftsversicherung“?

Eine Anwartschaft stellt ein Recht auf Inkrafttreten bzw. Wiederaufleben einer Krankenversicherung dar. Sie dient damit der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte die Leistungen aus seiner Krankenversicherung nicht benötigt. Hierzu zählen vorübergehende anderweitige gesetzliche Ansprüche, wie z. B. die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für Soldaten. Bei Beginn der Leistungspflicht wird der Versicherte dann so behandelt, als habe sein Krankenversicherungsschutz die ganze Zeit hindurch bestanden.

 

Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifgestaltung, die bewirken soll, dass weit im Voraus ein bestimmter Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss der Anwartschaft, aber vor Beginn des eigentlichen Versicherungsbedarfes, verschlechtert.

 

Eine Anwartschaftsversicherung stellt sicher, dass während dieser Zeit aufgetretene Krankheiten in den

Versicherungsschutz einbezogen werden (kleine Anwartschaft), und dass die Berechnung des Beitrags nach dem ursprünglichen Eintrittsalter geschieht (große Anwartschaft). – siehe Kasten –

 

Unterschied große und kleine Anwartschaft

 

Kleine Anwartschaft:

Sicherung des Gesundheitsstatus bei Abschluss der Anwartschaft zum Abschluss einer bedarfsgerechten Krankenversicherung nach dem Ende der aktiven Dienstzeit

eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt

Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse werden nach der Anwartschaft nicht erhoben bzw. vereinbart. Es sei denn, aufgrund des Gesundheitszustandes war dies schon bei Abschluss der Anwartschaft notwendig

Wartezeiten werden angerechnet

 

Große Anwartschaft:

Zusätzlich zur kleinen Anwartschaft kommt hinzu:

Festschreibung des Eintrittsalters, um sich für später besonders günstige Beiträge zu sichern

 

Der Dienstgeber empfiehlt in seinem G1-Hinweis „…Es ist daher dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!”

 

Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre haben an dieser Empfehlung nichts geändert. Die „Anwartschaft“ gehört nach wie vor – neben der Pflegepflichtversicherung – zu den wichtigsten Versicherungen für Zeit- und Berufssoldaten.

 

FWDL, SaZ und Reservisten können nach einem Einsatzunfall Berufssoldat werden (Einsatzweiterverwendungsgesetz) und benötigen daher dringend eine Anwartschaftsversicherung.

 

Anwartschaftsversicherung vs. Gesundheitsreform

Mit Aussagen wie zum Beispiel: „Du brauchst doch keine Anwartschaftsversicherung mehr“ oder „Mit der Gesundheitsreform bist du doch bestens abgesichert“ werden mancherorts die Kameradinnen und Kameraden „beruhigt“. Dass Ihnen dabei ganz nebenbei neben dem o.g. Sparpotential wesentliche Vorteile entgehen, wird nicht erwähnt.

 

Aufgrund der Gesundheitsreform besteht für ausscheidende Soldaten eine Krankenversicherungspflicht!

Beihilfeberechtigte mit einem privaten, die Beihilfe ergänzenden Restkostenversicherungsschutz sind nicht verpflichtet, in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Dies gilt für Zeitsoldaten während der

Übergangsgebührnisse, sofern sie nicht ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen, und für Berufssoldaten. Diese sind nach ihrer aktiven Dienstzeit ein Leben lang beihilfeberechtigt.

 

Basistarif der PKV = Heilbehandlung auf GKV-Niveau

Ab 1.1.2009 haben bisher nicht krankenversicherte Soldaten, die der PKV zuzurechnen sind, ein Zugangsrecht zum so genannten Basistarif. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) unterliegen einem so genannten Kontrahierungszwang – eine Aufnahmepflicht. Damit hat eine Gesundheitsprüfung keine Auswirkung, denn Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es in diesem Tarif nicht. Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt, das nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GK vergleichbar ist. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht. Um nach der aktiven Dienstzeit in den Genuss einer „echten“, die Beihilfe ergänzenden Restkostenversicherung als „Privat-Patient“ zu kommen, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung nach wie vor sinnvoll.

 

Einsatzmöglichkeiten der Anwartschaftsversicherung

Die Beihilfe – zu 70 Prozent Privatpatient

 

Da die Beihilfe in der Regel Leistungen bereithält, die mit denen der PKV vergleichbar sind, kann man in diesem Zusammenhang von einer höherwertigen Versorgung gegenüber der GKV sprechen. Da diese Versorgung jedoch nur zu 70 Prozent erfolgt, ist ein ergänzender Versicherungsschutz notwendig. Zusammen mit einem maßgeschneiderten Restkostenversicherungsschutz der PKV erhält der Beihilfeempfänger die Leistungen eines Privatversicherten.

Der Privatpatientenstatus sichert das höchstmögliche Behandlungsniveau. In aller Regel ohne Ausschlüsse, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung oder der spätere Basistarif der privaten Krankenversicherungen vorsieht.

 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Freie Arztwahl – keine Behandlung durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse.

Freie Krankenhauswahl – bei der GKV ist die Wahl des Krankenhauses meistens eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein.

Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z. B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker).

Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich.

Weltweiter Krankenschutz – In der GKV erfolgt nach Krankenbehandlung im Ausland keine Übernahme der Rücktransportkosten.

Da in der PKV andere Kalkulationsgrundlagen als in der GKV gelten, bedeutet gerade das für junge Soldaten eine günstigere Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern. In der Regel wird der GKV-Beitrag, da hier nach dem Bruttoeinkommen und dem aktuellen GKV-Beitragssatz kalkuliert wird, höher sein als der in der PKV, wenn man sich rechtzeitig für einen Eintritt in die PKV entschließt.

Die GKV kennt nur einen 100-prozentigen Versicherungsschutz, die PKV hingegen kann die Restkosten in Ergänzung zur Beihilfe absichern. Infolgedessen wird auch nur ein 30-prozentiger Beitrag für einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz erhoben.

 

Zwei Systeme der Pflegepflichtversicherung mit erheblichen Beitragsunterschieden

Die Pflicht zur Pflegeversicherung stellt gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Frage, in welchem der beiden möglichen Systems sie sich versichern sollen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten stehen zur Auswahl:

 

Die soziale oder die private Pflegepflichtversicherung

Obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich sind, ist der Beitragsunterschied in vielen Fällen wesentlich. Träger der sozialen Pflegepflichtversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier wird der Beitrag nach dem Einkommen kalkuliert.

  • Ein 27-Jähriger ohne Kinder nach A7 besoldeter Oberfeldwebel mit rund 2100,–Euro Gehalt einschließlich Zulagen zahlt monatlich 26,78 Euro in der GKV.
  • Ein Soldat, der sich der privaten Pflegepflichtversicherung angeschlossen hat, zahlt wesentlich weniger bei gleichem Einkommen. Da der Träger, die PKV, ausschließlich nach dem Eintrittsalter kalkuliert, ergibt sich gerade für junge Soldaten ein hohes Sparpotential.
  • Der gleiche Oberfeldwebel wie oben zahlt als privat Pflegepflichtversicherter monatlich 9,11 Euro. Ein Beitragsunterschied von 212,04 Euro jährlich.

 

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Das Sozialgesetzbuch XI gibt Auskunft darüber, dass sich Nicht- oder gesetzlich Krankenversicherte bei der sozialen Pflegepflichtversicherung zu versichern haben.

Privat krankenversicherte SaZ und Berufssoldaten versichern sich in der privaten Pflegepflichtversicherung. Als privater Krankenversicherungsschutz gilt in diesem Zusammenhang schon eine Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Krankenversicherer. Und zwar unabhängig davon, ob die große oder kleine Anwartschaftsversicherung gewählt wurde.

 

 

Ende der aktiven Dienstzeit- Und nun?

Sehr geehrter Herr Freerks,

 

vielen Dank für das freundliche Telefonat.

 

Wie besprochen erhalten Sie von uns nun das Angebot und den Antrag zur privaten Krankenversicherung für Soldaten.

 

Auf Seite 1 des Angebotes sehen Sie, dass die private Krankenversicherung für Sie nur ca. 122,75 € kosten wird, da Sie von der Bundeswehr Übergangsgebührnisse erhalten.

 

Für die Beantragung der Übergangsgebührnisse habe ich ebenfalls ein Schreiben Beigefügt.

 

Bitte nehmen Sie die private Krankenversicherung an, indem Sie den Antrag an allen gelbmarkierten Stellen ausfüllen.

 

Alle Unterlagen erhalten Sie ebenfalls mit der Post.

 

Bei Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

hier einige Beispiele:

 

SaZ – Arbeitsplatz nach Ausscheiden aus Bundeswehr:

Auch wenn feststeht, dass sofort nach Dienstzeitende ein Arbeitsplatz und damit auch die „automatische“ Pflichtversicherung in der GKV greift, ist die Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Mit der Anwartschaftsversicherung ergibt sich für die Versicherten die Möglichkeit, GKV ergänzende Zusatzversicherungstarife ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten. Damit wird quasi der Privatpatientenstatus im stationären und zahnärztlichen Bereich gesichert.

 

Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze: GKV-Pflicht

Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze: PKV möglich

 

SaZ – kein sofortiger Arbeitsplatz nach Ausscheiden aus der Bundeswehr:

Für die Zeit der Übergangsgebührnisse besteht ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent sollten durch eine Restkostenversicherung abgedeckt werden. Wird auf die Restkostenversicherung verzichtet und es folgt eine Versicherung in der GKV, verschenkt man einen Teil des Beihilfeanspruchs. Ein rechtzeitiger Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist daher wichtig, damit diese zum Dienstzeitende in eine Restkostenversicherung umgewandelt werden kann. Wenn erst gesundheitliche Beschwerden vorhanden sind, kann u. U. keine Restkostenversicherung mehr abgeschlossen werden.

 

SaZ mit Ambitionen zum Berufssoldaten:

Auf eine große Anwartschaft sollte nicht verzichtet werden. Nur mit einer Restkostenversicherung kann die Beihilfe optimal, im Status eines Privatpatienten, ergänzt werden.

Alternativ käme nur die Absicherung im Basistarif der PKV in Betracht, der im Wesentlichen den Leistungskatalog der GKV vorsieht.

 

Beamtenlaufbahn:

Beamte erhalten, wie Versorgungsempfänger, Beihilfe und sind damit zu einem prozentualen Anteil schon im Privatpatientenstatus. Wichtig ist es, darauf zu achten, sich diesen Status durch eine adäquate Restkostenversicherung

zu erhalten, was nur über den rechtzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung möglich ist, da ansonsten das jeweilige PKV-Unternehmen die Annahme des Antrages zu einer Restkostenversicherung ablehnen kann oder mit Risikozuschlägen belegt.

 

Selbstständigkeit:

Selbstständige Personen sind in der Regel der PKV zuzuordnen. Sollten diese Personen jedoch vor ihrer Bundeswehrzeit Mitglied der GKV gewesen sein, sind sie zunächst einmal verpflichtet, GKV-Mitglied zu werden. Jederzeit besteht jedoch die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dies jedoch nur mit einer Prüfung des Gesundheitszustandes und dadurch möglichen Risikozuschlägen, Ablehnungen und Wartezeiten. Auch hier kann mit einer Anwartschaft entgegengewirkt werden. Der Versicherungsschutz bezieht sich dann auf 100 Prozent, auch wenn die Anwartschaft vorher nur über 30 Prozent Restkostenversicherungsschutz bestanden hat.

 

Studium:

Grundsätzlich sind Studenten versicherungspflichtig. Studenten haben jedoch eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht, um sich privat versichern zu lassen. Die Möglichkeiten hierzu sind in der PKV beitragsgünstig und garantieren eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheitsfall.

 

Versorgungsempfänger:

Rein rechtlich gelten auch ehemalige Zeitsoldaten als Empfänger von Übergangsgebührnissen und damit der Beihilfe als Versorgungsempfänger. Gemeint sind an dieser Stelle jedoch Berufssoldaten nach ihrer aktiven Zeit. Diese erhalten auf unbefristete Zeit Beihilfe. In Ergänzung zur Beihilfe in Höhe von 70 Prozent sollte eine 30-prozentige Restkostenversicherung in der PKV existieren, damit der Status Privatpatient mit dem hochwertigen Versicherungsschutz aufrechterhalten bleibt.

 

Verdienst über Versicherungspflichtgrenze:

Um später eine adäquate private Vollkostenversicherung erhalten zu können, sollte der Soldat rechtzeitig – bestenfalls mit einer großen Anwartschaft – vorsorgen. Um sich die aus der Anwartschaft angesammelten Altersrückstellungen

auch für die vorübergehende Zeit eines GKV-Versicherungsschutzes zu sichern, hat der Versicherte die Möglichkeit, in Ergänzung zur GKV in einen ambulanten, stationären und zahnärztlichen Ergänzungsversicherungsschutz zu wechseln und parallel dazu einen Optionstarif zu vereinbaren.

Wehrdienstbeschädigung (WDB)

Achten Sie bei der Wahl Ihres Krankenversicherungsschutzes auf den Einschluss der Wehrdienstbeschädigung in den Tarifen. Das bedeutet, dass auch nach Leistung der Beihilfe und des Bundesbehandlungsscheines die Restkosten für eine Wehrdienstbeschädigung vom PKV-Unternehmen getragen werden. Üblicherweise ist dies durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

 

Einsatzweiterverwendungsgesetz

Das Einsatzweiterverwendungsgesetz kann einem verwundeten Soldaten ab einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 Prozent in den Status eines Berufssoldaten verhelfen. Der Status Berufssoldat bedeutet für den Soldaten einen unbefristeten Beihilfeanspruch nach Dienstzeitende, was wiederum die Notwendigkeit einer Anwartschaft für die Absicherung von Restkostentarifen nach sich zieht.

 

Private Krankenversicherung für Ehegatten von Soldaten

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ehegatten von Soldaten die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie nach Beendigung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind.

Durch eine Anwartschaftsversicherung kann dieses Zugangsrecht gesichert werden.

 

 

Einige Beispiele:

 

Hauptgefreiter Simon G, 23 Jahre, SaZ 4

erleidet am Wochenende einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Verletzungen führen zu einer Querschnittslähmung. Simon G. wird aus der Bundeswehr entlassen. Damit endet auch der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Der ehemalige Soldat ist aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Installateur GKV-pflichtig. Da er keine Anwartschaftsversicherung hatte, ist auch eine Zusatzversicherung, welche die Leistungseinschränkungen der GKV auffängt, nicht mehr möglich.

 

Oberfeldwebel Werner H., 30 Jahre, SaZ 12

H. hat noch eine Restdienstzeit von einem Jahr. Anschließend möchte er die Technikerschule besuchen. Durch einen Kameraden erfährt H., dass er sich für seine Zeit nach der Bundeswehr um eine Krankenversicherung kümmern muss. H. hat keine Anwartschaftsversicherung und ist deshalb in der sozialen Pflegepflichtversicherung versicherungspflichtig. Er zahlt hohe Beiträge dafür. Da H. kerngesund ist, erhält er für den Rest seiner Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung. Er sichert sich damit eine die Beihilfe ergänzende Restkostenversicherung während seiner Übergangsgebührnisse. H. kommt allerdings nicht mehr in den Genuss eines wesentlich günstigeren Pflegepflichtversicherungsbeitrages bei einer privaten Krankenversicherung, weil er sich nicht rechtzeitig mit der Ernennung zum SaZ um eine Anwartschaftsversicherung gekümmert hat.

 

Gertrud K., 59 Jahre, Ehefrau eines pensionierten Offiziers

Gertrud K. ist schwerkrank. K. hat ihren Arbeitsplatz verloren und das ALG 1 ist ausgelaufen, somit auch das Ende der Kassenpflicht. ALG 2 wurde nicht genehmigt. Da sie nunmehr von Pflichtbeiträgen der GKV in die freiwilligen Beiträge überführt werden sollte, erhöhte sich in diesem Falle der Beitrag für die GKV enorm. Da sie seit Jahren eine Anwartschaft hatte, konnte sie punktgenau, trotz ihrer schweren Erkrankung, in die beihilfekonforme PKV überführt werden. Bei besserem Leistungsspektrum zahlt sie pro Monat deutlich weniger als in der GKV.

 

Stefan H. 32 Jahre, Oberleutnant, Berufssoldat

Bei einer Weiterbildungsveranstaltung erfährt H. von der Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung. Von der Pflegepflichtversicherung hat er noch nie etwas gehört. Weniger problematisch an der Situation ist nicht das möglicherweise zu zahlende Bußgeld für die fehlende Pflegepflichtversicherung in Höhe von 2.500,–Euro und die dann entstehende Wartezeit. Ein echtes Problem ist die inzwischen festgestellte Erkrankung von H. mit Diabetes Typ 1 – zwar eine schwache Form der Diabetes, jedoch wird H. aufgrund dieser Erkrankung kaum Möglichkeiten haben, in Ergänzung zu seinem Beihilfeanspruch die Restkosten bei einem PKV-Unternehmen zu versichern. Es

besteht nur noch die Möglichkeit der Absicherung über den Basistarif.

 

Ronny B, ausgeschiedener SaZ 4

Auf Anraten seines Kompaniefeldwebels schloss B. frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung ab. Bei der Untersuchung anlässlich seines Ausscheidens aus der Bundeswehr wurde Prostatakrebs festgestellt. Aufgrund der Früherkennung hatte der Krebs noch keine Metastasen gebildet. Durch eine Chemotherapie konnte der Soldat vom Krebs befreit werden und erhielt durch seine private Restkostenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe eine, wie Ronny B. seine Kameraden erzählte, bestmögliche medizinische Betreuung auf privatärztlicher Basis.

 

 

 

Vorteile der Anwartschaft in Kürze:

 

Anwartschaft für Zeit- und Berufssoldaten unverzichtbar

Die Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung ist für Zeit- und Berufssoldaten unverzichtbar.

Nur mit einer Anwartschaft erhalten Sie später den benötigten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung.

Ergänzende Zusatztarife zur Krankenversicherungspflicht in der GKV sind nur mit einer Anwartschaft garantiert.

Bewahren Sie sich Flexibilität für eine spätere wichtige Lebensentscheidung.

Die Umwandlung in eine Vollversicherung für Selbständige oder Freiberufler (nach der Bundeswehr) ist mit einer Anwartschaft möglich.

Ihr Privatpatientenstatus ist nur in der PKV gesichert.

 

Privatpatient Zeit- und Berufssoldat

Sichern Sie sich hochwertigen Versicherungsschutz in der PKV.

Nur eine private Krankenversicherung ergänzt Ihren Beihilfeanspruch bedarfsgerecht und sinnvoll.

Denken Sie an die sinnvolle Absicherung Ihrer Familie.

 

Günstige Beiträge

Der Beitrag zur PKV ist oftmals geringer als in der GKV.

Verzichten Sie nicht auf staatliche Zuschüsse (Beihilfe).

Sparen Sie schon zu Ihrer aktiven Dienstzeit Beiträge durch den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung.