Die Soziale Absicherung und Versorgung des Soldaten auf Zeit

– ein Wegweiser mit wichtigen Tipps

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genießen Soldaten eine sehr umfangreiche soziale Absicherung während Ihrer Dienstzeit. Bei Eintritt in und vor dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sollten jedoch eine Reihe von Vorkehrungen getroffen werden, um Nachteile und Lücken in der Versorgung zu vermeiden. Hier betrachtet werden soll das Thema der Kranken- und Pflegeabsicherung.

Insbesondere auf die Zeit NACH der Bundeswehr ist besonderes Augenmerk zu richten.

  1. Krankenversicherung

Wie sind Sie während der Dienstzeit abgesichert ?

Bundeswehrsoldaten haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche- und zahnärztliche Versorgung. Der Bund übernimmt alle Kosten die im zivilen Leben die Krankenversicherung übernimmt. Es besteht keine Versicherungspflicht bei deiner klassischen Krankenversicherung.

Bei Auslandsaufenthalten werden nur die Kosten übernommen, die auch in Deutschland angefallen wären, was zu empfindlichen Eigenbelastungen des Soldaten führen kann. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vor Reiseantritt wird deshalb dringend empfohlen.( Kosten ca. 9 € p.a. )

  1. Pflegeversicherung

Übernimmt der Bund auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ?

Hier lautet die Antwort NEIN. Eine Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Der Soldat muss hier selber aktiv werden und eine Pflegepflichtversicherung einrichten. Ansonsten begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2.500 € Bußgeld belegt werden kann.

Der Soldat hat zwei Optionen: Er kann die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung führen, die den Beitrag nach dem Einkommen bemisst ( ca. 30-40 € monatlich ), oder er kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern, die den Beitrag nach dem Eintrittsalter kalkuliert. ( ca. 9-12 € monatlich )

Und nach der Bundeswehr ?

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Zeit nach der Bundeswehr zu richten, denn mit der Dienstzeit endet auch der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dieser wird abgelöst von einem 70%-igen Anspruch auf Bundesbeihilfe. Aus einer 100%-Versicherung wird also eine 70%-versicherung. Dies gilt solange, bis der Soldat wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem zivilen Beruf aufnimmt, höchstens jedoch so lange, wie der Soldat nach seiner Dienstzeit Anspruch auf Übergangsgebührnisse hat. Bei einem SAZ 4 sind das z.B. 12 Monate.

Dem Soldat fehlen nach Dienstzeitende also 30% Krankenversicherungsschutz, welche abzusichern er gesetzlich verpflichtet ist.

Auch hier besteht wieder die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Auch hier ist die private Krankenversicherung in den allermeisten Fällen die deutlich günstigere Wahl, da nur sie einen echten 30%-igen Versicherungsschutz anbietet. Eine gesetzliche Kasse kennt keinen Teilversicherungsschutz. Hier ist man entweder ganz versichert oder gar nicht, was sich natürlich auch im Beitrag widerspiegelt.

Was kostet das ?

Eine private Restkostenversicherung ( nach Dienstzeitende ) kosten zwischen 120€  und 160€ monatlich. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter.

Eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kostet 260 € bis 350 €. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Übergangsgebührnisse, sprich dem Einkommen.

Was ist zu beachten ?

Private Krankenversicherungen versichern nur Personen, die einen einwandfreien Gesundheitszustand bei Antragstellung vorweisen können. Liegen Vorerkrankungen, wie z.B. häufige Rückenschmerzen, Allergien oder Schlimmeres vor, darf eine private Krankenversicherung Preisaufschläge vereinbaren oder auch die Übernahme des Krankenversicherungsschutzes ganz ablehnen.

Es ist daher dringend anzuraten, dass der Soldat bereits bei Dienstantritt seine Pflegepflichtversicherung bei der privaten Krankenversicherung mit einer so genannten Anwartschaft koppelt. Diese sichert ihm das Recht auf Eintritt in die nach Dienstzeitende benötigte Restkostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, also im Zweifel auch bei Bestehen gravierender Vorerkrankungen.

Es gilt hier der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, womit erreicht werden soll, dass Pflege- und Krankenversicherungsschutz immer in einer Hand sind. Die Anwartschaft des Soldaten bei der privaten KV ist hier der Krankenversicherung gleichgesetzt.

Was kostet die Anwartschaft ?

Der Beitrag für eine Anwartschaft für einen Zeitsoldaten liegt bei ca. 2-5 € pro Monat und richtet sich nach dem Eintrittsalter.

Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes erhalten Sonderkonditionen.

Merke: Jeder Soldat muss bereits zu Beginn seiner Dienstzeit Vorsorge für die Pflegeversicherung und den Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach DZE regeln.