Der Beihilfeantrag

Beihilfe beantragen – SO stellen Sie den Beihilfeantrag RICHTIG!

Als Beamter haben Sie ein Anrecht auf Beihilfeleistungen. Diese erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, denn selbstverständlich genügt es nicht, einfach nur darum zu bitten: Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und einreichen; über dessen Bewilligung und Erstattung entscheidet dann eine Festsetzungsstelle. Beamte des Bundes haben ihre Anträge bei der jeweils obersten Dienstbehörde zu stellen, auf Länder – und Kommunalebene wurden Individuallösungen gefunden. Die Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe-heilfuersorge/beihilfe-in-den-laendern

An dieser Stellen haben wir zusammengetragen, was für Sie wichtig ist:
WO finde ich die richtigen Formulare?
Die aktuellen Formulare finden Sie jederzeit im Internet. Hierbei ist darauf zu achten, ob es sich bei Ihrem Antrag um einen Erst – oder einen Folgeantrag handelt. Beide Formulare unterscheiden sich in der Umfänglichkeit: beim Stellen eines Erstantrags müssen Sie bspw. Angaben über Ihren Status und Ihre Dienststelle machen, Ihren Familienstand angeben, Auskunft darüber geben, ob Sie beihilfeberechtigte Familienangehörige haben, ob Sie Kindergeld beziehen, etc. Vor allem, wenn Sie in der Ausbildung befindliche Kinder haben, ist diese Angabe wichtig. Wie Sie die Formulare für den Beihilfeantrag richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen gern! Keine Angst: Haben Sie die so genannte Langversion des Antrags einmal ausgefüllt, können Sie bei allen Folgeanträgen die Kurzversion benutzen, da Ihre Daten dann hinterlegt sind. Nur Veränderungen müssen Sie natürlich mitteilen!

Hier geht’s zum Erstantrag: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Vordrucke/Beihilfe/antrag_beihilfe_lang.html?nn=4485944

Hier geht’s zum Folgeantrag: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Vordrucke/Beihilfe/antrag_beihilfe_kurz.html?nn=4485944

WAS muss ich dem Antrag unbedingt beifügen?
Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass 20 – 50 Prozent Ihrer Krankenversicherung durch eine durch Sie finanzierte private Versicherung abzusichern sind (Restkostenversicherung). Je nach Bemessungssatz trägt die Beihilfe nur 50 bis 80 Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Wenn Sie also Beihilfe zu gesundheitserhaltenden Maßnahmen beantragen wollen, müssen Sie belegen, dass Sie Inhaber einer privaten Krankenversicherung sind. Falls Sie bis jetzt noch keine solche Restkostenversicherung haben, kontaktieren Sie gern die Experten der Continentale Versicherung! Wir informieren Sie ausführlich und unverbindlich über unser kostengünstiges und leistungsstarkes Tarifkonzept COMFORTBeihilfe. Dies gilt auch für Bundeswehrsoldaten. Diese haben während Ihrer Dienstzeit einen Beihilfeanspruch für ihre Kinder und Ihren Ehepartner. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen haben Sie einen eigenen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.
Neben einem Beleg über Ihre erfolgte Restkostenversicherung müssen Sie natürlich auch belegen, über welchen Betrag Sie in Vorleistung gegangen sind. Das heißt, Sie müssen sämtliche Belege beibringen. Wenn es sich hierbei um ein Rezept handelt, ist die sogenannte PZN, die Pharmazentralnummer, unabdinglich. Sie wird von der ausgebenden Apotheke auf dem Rezept vermerkt. In diesem bundeseinheitlichen Identifikationsschlüssel ist hinterlegt, um welches Arzneimittel es sich handelt, ob es ein Hilfsmittel ist oder ein anderes Arzneiprodukt. Die achtstellige Nummer setzt sich aus sieben Ziffern und einer Prüfziffer zusammen; aus ihr ist erkennbar, welche Darreichungsform verabreicht wurde, die Wirkstoffstärke und die Packungsgröße. In aller Regel genügen auch Kopien der Belege. So haben Sie ein Exemplar zur Einreichung bei der privaten Restkostenversicherung und eines zur Vorlage bei der Beihilfestelle.
Bis WANN muss ich den Antrag eingereicht haben?
Beamte des Bundes müssen ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach erfolgter Behandlung gestellt und eingereicht haben. In einigen Bundesländern haben sie auch zwei Jahre hierfür Zeit. Innerhalb der einzelnen Bundesländer kann es für alle anderen Beamten andere Fristen geben.
Wann eine Frist beginnt, sagt in den meisten Fällen das Datum, wann die Leistung erfolgt wurde.
Einzige Ausnahme sind hierbei nur Pflegeleistungen: bei ihnen beginnt die Frist am letzten Tag des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde. Ist ein Sozialhilfeträger in Vorleistung getreten, beginnt die Frist erst am 1. Des Monats, der auf den Monat folgt, in welchem der Träger gezahlt hat.
Was passiert, wenn ich eine solche FRIST VERSÄUME?
Wenn Bundesbeihilfeberechtigte die Einjahres-Frist versäumen, gewährt die Festsetzungsstelle ihnen keine Beihilfe.
ALSO:
! Für die Beantragung von Beihilfe benötigen Sie die aktuellen Formulare!
! Belege über bezahlte Anwendungen sind dem Antrag beizufügen!
! Für das Stellen und Einreichen eines Beihilfeantrages haben Bundesbeamte in der Regel ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen Zeit!

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Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.