Pflegepflichtversicherung für die Bundeswehr

Ihre Pflicht
Wenn Sie als Soldat ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zahlen wollen, dann lesen Sie hier nicht weiter. Wenn nicht, dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung für Soldaten. Die Pflegepflichtversicherung ist gemäß SGB XI für alle Soldaten obligatorisch.

Weitere Infos erhalten Sie auch in folgendem Video:

 

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Hintergrundwissen

Sparen Sie…
schon als aktiver Soldat Beiträge. Nur mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Alternativ müssen Sie sich in der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern, die deutlich teuer ist, bei identischen Versicherungsleistungen.

Der Versicherungsschutz selber ist in beiden Systemen -privat/gesetzlich – zu 100% identisch. Der Beitrag ist es jedoch nicht. Die Pflegepflichtversicherung in der privaten Versicherung ist deutlich preiswerter. Denn hier wird der Beitrag in Abhängigkeit vom Eintrittsalter kalkuliert, während die gesetzlichen Kassen einen Beitrag in Abhängigkeit des Monatseinkommens berechnen.

Fakten zur Pflegepflichtversicherung
In Deutschland stellt die Pflegepflichtversicherung den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar. Die Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 zu einer Pflichtversicherung ernannt und bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung– die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Hintergrund der Einführung ist die Absicherung vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse bietet daher eine Grundversorgung, da lediglich Hilfen für Menschen mit massiver  Pflegebedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden. Jeder Bundesbürger – darunter also auch der Soldat auf Zeit und der Berufssoldat – ist dazu verpflichtet, sich mit einer Pflegeversicherung zu versichern. Dementsprechend sind Pflegekassen, die der gesetzlichen Krankenkasse angehören, die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Die privaten Krankenkassen sind dagegen Träger der privaten Pflegeversicherung.

Soziale oder private Pflegepflichtversicherung?
Grundsätzlich gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das bedeutet, dass ein gesetzlich Versicherter gemäß Sozialgesetzbuch XI dazu verpflichtet ist, die soziale Pflegeversicherung bei den gesetzlichen Pflegekassen abzuschließen. Ein privat Krankenversicherter hat die Wahl zwischen der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Als privat Versicherter gilt man schon in dem Fall, wenn man eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als SaZ eine große oder kleine Anwartschaft abgeschlossen haben. Berufssoldaten müssen grundsätzlich die private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Versicherungsbeiträge können trotz identischem Leistungsspektrum je nach System und anderen Einflussfaktoren wie dem Einkommen und dem Eintrittsalter stark schwanken, da gesetzliche und private Krankenkasse andere Berechnungsgrundlagen verwenden. Die Leistungen bei den verschiedenen Pflegepflichtversicherungen sind aus dem Grund übereinstimmend, weil sie gesetzlich verankert sind. Aus diesen Gründen stellt die Pflicht zur Pflegeversicherung gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Frage, in welchem der beiden Systeme sie sich versichern sollen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten stehen zur Auswahl: Soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Keine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, stellt keine Option dar, da mit einem Bußgeld bis zu 2.500,- EUR gerechnet werden muss.

Die gesetzliche Krankenkasse kalkuliert bei der Bemessung der sozialen Pflegeversicherung nach dem Einkommen, wohin gegen die private Pflegepflichtversicherung je nach Eintrittalter erhoben wird. Gerade für junge Soldaten ergibt sich in der privaten Pflegepflichtversicherung ein hohes Sparpotential. Über die gesamte Dauer der Dienstzeit eines Zeitsoldaten können so leicht mehrere tausend Euro Beitragsvorteil für den privat Pflegeversicherten entstehen.

Brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?

Der Gesetzgeber selber hat stets klar zum Ausdruck gebracht, dass die Pflegepflichtversicherung nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert wurde. Die vollen Kosten einer Pflegebedürftigkeit deckt das staatliche Pflichtversicherungsprodukt daher nie ab.

Vor dem Hintergrund des in Deutschland sich vollziehenden demografischen Wandels, ist eine Pflegezusatzversicherung daher für jeden Bundesbürger eine sinnvolle Ergänzung der sozialen Absicherung. Dies gilt insbesondere dann, wenn keinerlei finanzielle oder familiäre Unterstützung im Falle einer Pfleegebedürftigkeit sichergestellt sind. Im Idealfall reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und sonstige Einkommensarten (z.B. Altersrente, Mieteinnahmen, Kapiatleinkünfte) in Summe aus, um sowohl die Pflege zuhause wie auch in einer stationären Einrichtung voll abzudecken. Dies trifft auf die meisten deutschen haushalte jedoch nicht zu.

Gründe, die für die Pflegezusatzversicherung sprechen:

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundsicherung
Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko

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