Anwartschaftsversicherung – Wie wichtig ist sie?

Anwartschaft  – Warum es für Soldaten noch wichtiger ist, heute schon an morgen zu denken

„Mit der Gesundheitsreform bist Du doch bestens abgesichert!“

Diesen Satz hören viele, gerade junge Soldaten zu Beginn ihrer militärischen Laufbahn und geben sich damit auch zufrieden. Warum auch nicht? Auf den ersten Blick scheint er ja zu stimmen: über die truppenärztliche Versorgung ist der Soldat bestens abgesichert und es kostet ihn keinen Cent, wenn er krank wird. Er genießt sämtliche medizinische Leistungen, die ihm im Rahmen der Bundeswehrversorgung angeboten werden und hat keinerlei finanzielle Belastungen.

Aber was ist mit der Zeit danach? Nicht jeder hat den Wunsch, ein Leben als Berufssoldat zu führen. Oft stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

Der junge Soldat hatte, bevor er sich dazu entschloss, bei der Bundeswehr anzutreten, einen anderen Beruf erlernt und in diesem bereits gearbeitet, war somit auch krankenversicherungspflichtig. Wie hoch der jeweilige Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, leitet sich vom jeweiligen  Einkommen ab. Oder er war zuvor über seine Eltern versichert. Hierin besteht bereits ein gravierender Unterschied zur privaten Krankenversicherung, die, jung abgeschlossen, preiswerter ist, da sie das Eintrittsalter zugrunde legt. Nach Ende der Dienstzeit gilt es nun, den Soldaten finanziell möglichst gering zu belasten.

Hier ist der Einsatzort der Kleinen oder Großen so genannten Anwartschaftsversicherung. Während im Rahmen der Kleinen Anwartschaftsversicherung „nur“ die Sicherung des Gesundheitsstatus zum Eintrittszeitpunkt erfolgt, um später keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu bekommen, und Wartezeiten entfallen, wird die Große Anwartschaft noch durch ein Festschreiben des Eintrittsalters ergänzt. In aller Regel empfiehlt sich darum für Zeitsoldaten der Abschluss einer Kleinen Anwartschaft und für Berufssoldaten der Abschluss einer Großen Anwartschaft.

Beispielhaft seien drei Varianten ausgeführt, die am häufigsten vorkommen:

Variante eins: der ausgeschiedene Soldat, der nun keinerlei Anspruch auf truppenärztliche Versorgung mehr hat, findet sofort einen Anschlussarbeitsplatz. Mittels einer Anwartschaftsversicherung ist es ihm nun möglich, GKV-ergänzende Zusatzleistungen der PKV zu erhalten und damit seinen Quasi-Privatpatientenstatus weiterhin zu sichern.

Variante zwei: zunächst gibt es keine Anschlussbeschäftigung. In diesem Fall hat der ausgeschiedene Soldat bis zu 60 Monate einen Anspruch auf so genannte Übergangsgebührnisse oder auch Beihilfen. Im Rahmen dieser Zahlungen werden 70 % seiner Krankheitskosten abgedeckt. Eine vorhandene Anwartschaftsversicherung kann nun in eine Restkostenversicherung umgewandelt werden, um damit die fehlenden 30% zu bezahlen und ebenfalls wiederum in den Genuss einer 100%igen Privatleistung zu kommen.

In beiden Fällen reicht eine Kleine Anwartschaft aus, um die anfallenden Kosten zu decken.

Es gibt noch eine dritte Variante: ein Berufssoldat scheidet nach regulärem Dienstzeitende aus dem Dienst aus. Hierbei ist es wichtig, eine Große Anwartschaft zu unterhalten, da ein ehemaliger Berufssoldat zwingend der privaten Versicherung zuzuordnen ist. Er hat nicht die Wahl zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung.

Schlussendlich entsteht bei allen Wegen eine ähnliche Problematik, ganz gleich, welcher Weg nach der Bundeswehrkarriere eingeschlagen wird: abgesichert sind lediglich 70%, um den Status eines Privatpatienten, dessen Annehmlichkeiten der Soldat während seiner Dienstzeit unentgeltlich zu schätzen gelernt hat, aufrecht zu halten,  müssen die restlichen 30% abgesichert werden. Darum ist eine Anwartschaft, groß oder klein sei in diesem Moment unerheblich, so wichtig.

Aber nicht nur für den Soldaten/die Soldatin selber ist die richtige Vorsorge wichtig; auch für die Familienangehörigen ist es wichtig, in der Zeit „danach“ gut versorgt zu sein. Auch sie können als Angehörige von den Ansprüchen ihrer Partner oder Eltern profitieren. So sind Säuglinge zum Beispiel bei ihrer Geburt bereits zu 80% über die Beihilfe abgesichert. Wenn die Mutter auch noch über eine entsprechende Anwartschaft verfügt sind die restlichen 20% garantiert versicherbar – auch, wenn das Kind krank zur Welt kommt. Ehegatten können, wenn sie keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und nicht krankenversicherungspflichtig sind, in die PKV wechseln, wenn eine Anwartschaft besteht. Auch ist es möglich, in den Genuss niedrigerer Beiträge zu kommen, wenn der Ehegatte vorgesorgt hat.

Inhabern einer Anwartschaft ist auch nach Beendigung ihrer Laufbahn bei der Bundeswehr eine erstklassige medizinische Versorgung zu extrem günstigen Konditionen möglich, wenn sie rechtzeitig dafür gesorgt haben, sich ihre Vorteile abzusichern. Die Faustregel hier: je jünger beim Eintritt, desto niedriger der Beitrag und desto größer später der finanzielle Spielraum. Platz zum Leben.