Die Pflegepflichtversicherung wird schon wieder teurer

Nachdem es in den vergangenen Jahren bereits mehrere Beitragserhöhungen in der Pflegepflichtversicherung gegeben hat, kommt nun zum 1.7.21 schon die nächste. Betroffen sind alle privat pflegeversicherten Beamte und auch alle Bundeswehrsoldaten, die Ihre Pflegeversicherung mit einer Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung führen. Die Beiträge steigen bei allen privaten Versicherern um ca. 50% bzw. um 10-15 € im Monat.

Gründe für den Beitragsanstieg

Die Pflegereformen der vergangenen Jahre haben zum einen die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht und zum anderen den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Dies ist aus Sicht der Betroffenen und deren Angehörigen natürlich nur als positiv zu bezeichnen.

Negativ wirken sich auch die ausbleibenden Zinsgewinne der Versichertengemeinschaft aufgrund der Niedrigzinsphase und der demografische Wandel aus, in dessen Folge die Lebenserwartung in Deutschland kontinuierlich weiter ansteigt. Die Menschen werden älter, und Älterwerden heißt nun mal zunehmend häufig kranker und/oder pflegebedürftig werden.

Ebenfalls relevant sein dürfte, dass der Fachkräftemangel im Pflegeberuf zunehmend nur noch mit einer Erhöhung der Einkommen der Pflegerinnen und Pfleger zu bekämpfen ist. Und höhere Lohnkosten in Verbindung mit immer mehr Pflegebedürftigen verursacht verständlicherweise immer höhere Versicherungsbeiträge.

Was kann ein Berufs- oder Zeitsoldat nun tun?

Ganz objektiv betrachtet stehen dem Zeitsoldaten neben der Versicherung im System der privaten Krankenversicherung auch die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Aber ein Wechsel in das gesetzliche System führt in den meisten Fällen zu noch höheren Kosten. Denn gesetzliche Versicherungen kalkulieren den Beitrag nach der Einkommenshöhe, während private Versicherungen den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung nach dem Eintrittsalter kalkulieren.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Beitragserhöhung im Tarif PVB kein außerordentliches Kündigungsrecht aufseiten des Versicherten auslöst. Wer also den Anbieter wechseln möchte, muss ordentlich kündigen, was in der Regel einmal im Jahr, mit drei Monaten Frist zum Ende des (individuellen) Versicherungsjahres möglich ist.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Berufssoldaten keine Option haben, die Pflegepflichtversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung einzurichten. Denn sie gehören laut SGB V in das System der privaten Krankenversicherung, weil sie nach der Pensionierung gleich eines Beamten im Ruhestand beihilfeberechtigt sein werden.

Fazit

Beitragserhöhungen sind immer ärgerlich. Zumal, wenn es de facto keine Chance gibt, sie zu umgehen. Schließlich ist die Pflegeversicherung für jeden Bundesbürger und somit auch jeden Soldaten Pflicht.

Aus der Sicht eines SaZ bleibt die private Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit einer kleinen Anwartschaft auch nach der Beitragserhöhung die günstigste Wahl. Zumindest in den am häufigsten vertretenen Altersstufen unter 40 Jahren.

Ein kleines Trostpflaster mag für die Versicherten sein, dass der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zu 100% von der Steuer absetzbar ist. Es kostet den Versicherten also netto weniger als brutto. Immerhin.