Anwartschaft- & Pflegepflichtversicherung

Bald ist es wieder so weit: am 1. Januar 2014 treten wieder viele neue, junge Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr an. Die meisten von ihnen starten damit ins Berufsleben und hatten bis zu diesem Tag einiges an Organisatorischem zu erledigen, den Verpflichtungsvertrag und diverse Vereinbarungen zu unterschreiben – und möglicherweise dabei übersehen, dass es in Sachen Pflegeversicherung etwas Wichtiges zu erledigen gilt. Den neuen Zeitsoldaten ist in der Regel klar, dass sie über den Bund vollumfänglich und obligatorisch krankenversichert sind. Ihnen ist häufig dabei – trotz schriftlicher Informationen durch den Bund – aber nicht klar, dass sie ausschließlich krankenversichert sind – nicht aber pflegeversichert! Das Bestehen einer Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht – darum fordert der Dienstherr auch direkt dazu auf, sich um eine entsprechende Versicherung zu kümmern. Wer keine Pflegeversicherung nachweisen kann, verstößt gegen geltendes Gesetz, denn hiernach stellt das Fehlen einer Pflegeversicherung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu € 2.500 geahndet werden. Wenn also auch Sie zum 1.1.2014 als Zeitsoldat zur Truppe stoßen, sollten Sie dieses wichtige Thema noch heute angehen – wenden Sie sich an die Experten der Continentale Versicherung, die Sie kompetent und umfassend beraten. Der Deutsche Bundeswehrverband empfiehlt die Mitgliedschaft bei der Continentale Versicherung und hat für Sie Sonderkonditionen ausgehandelt. Die Abwicklung ist denkbar einfach und in wenigen Minuten erledigt. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.versicherungen-bundeswehr.de