Freie Heilfürsorge anrufen

Heilfürsorge des Bundes

Heilfürsorge des Bundes – Die Krankenversicherung für Soldaten

Soldaten und Soldatinnen. die bei der Bundeswehr in Dienst stehen, haben bei der Krankenversicherung einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV). Der Anspruch der Heilfürsorge des Bundes wird hierbei jedoch auf einen Truppenarzt beschränkt. Das bedeutet, dass sich die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) nicht auf zivile Ärzte bezieht. Im Sinne der freien Heilfürsorge des Bundes muss ein Soldat bei einer Erkrankung also den diensthabenen Arzt seiner Einheit aufsuchen. Bei einer Erkrankung innerhalb eines Urlaubs in Deutschland muss der betroffene Soldat den Truppenarzt der nächstgelegene Kaserne aufsuchen. Bei Notfällen oder in dem Fall, dass der erkrankte Soldat keine Kaserne innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen kann, hat der Soldat die Möglichkeit, direkt einen Arzt vor Ort aufzusuchen. Bei Auslandsaufenthalten gelten die gleichen Regelungen. In diesem Fall muss der Soldat jedoch in Vorleistung treten und bekommt nur den Teil erstattet, welcher der in Deutschland geltenden Gebührenordnung entspricht.

Für die Leistungsabwicklung der freien Heilfürsorge ist das Bundesverwaltungsamt des jeweiligen Standortes zuständig. Fragen hierzu können unter folgenden Kontaktdaten geklärt werden:

Allgemeine Durchwahl: 03341-582400
E-Mail poststelle@bva.bund.de

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Fax: 022899 358 64 3445
Mail: Beihilfe-Hannover@bva.bund.de
Web: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_hannover.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Fax: 022899 358 63 4681
Mail: Beihilfe-Duesseldorf@bva.bund.de
Web: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_duesseldorf.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle München
80632 München
Fax: 022899 358 67 2386
Mail: Beihilfe-Muenchen@bva.bund.de
Web: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_muenchen.html

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Straus¬berg
Fax: 022899-358-61-3559
Mail: Beihilfe-Strausberg@bva.bund.de
Web: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestelle_strausberg.html

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Hintergrundwissen

Gilt die Freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV)  auch für Ehepartner und Kinder eines Soldaten?

Die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) kann nicht auf Familienangehörige ausgeweitet werden. Eine Familienversicherung, wie die gesetzliche Krankenversicherung sie kennt, gibt es also für Zeit- und Berufssoldaten nicht.

War ein Ehepartner und ggf. auch Kinder bis zum Eintritt des Hauptversicherten im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert, muss nun eine neue Lösung installiert werden. Konkret bieten sich hierfür folgende beiden Optionen:

A) Ehepartner und ggf. Kind bleiben als „freiwillige Mitglieder“ bei der Kasse versichert, bei der zuvor die Familienversicherung bestand. Hierfür muss nun ein Beitrag entrichtet werden, dessen Höhe sich nach der Höhe der Einkünfte des Soldaten richtet.

B) Ehepartner und Kinder nutzen den Ihnen zustehenden Beihilfeanspruch in Höhe von 70% für Ehepartner und 80% für Kinder, und ergänzenden die fehlenden Anteile mit einer privaten Restkostenversicherung.

Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Nachricht mit Angabe des/der Geburtsdatum/en

Die Anwartschaftversicherung auf spätere eine Krankenversicherung
Mit Ihrem Dienstzeitende bei der Bundeswehr endet auch die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) für den Soldaten. Hierbei zeigt sich, dass die Anwartschaftsversicherung für Berufs-, aber auch Zeitsoldaten im Bezug auf eine spätere Krankenversicherung unverzichtbar ist. Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen während der Zeit, in der für Sie als Soldat die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV)  besteht, gegen einen geringen Beitrag die Rechte an einer Krankenversicherung. Nach der aktiven Dienstzeit sind zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz mit einbezogen (kleine Anwartschaftsversicherung). Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaftsversicherung der Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet. So sichern Sie sich frühzeitig die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung. Der Dienstgeber empfiehlt in seinem G1 Hinweis: „Es ist daher dringend anzuraten, bereits vor Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!“

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