Kontaktdaten zur Heilfürsorge des Bundes
Bitte nicht unsere Servicenummer anrufen bei Fragen zu Leistungsansprüchen bei der Heilfürsorge
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Servicezentrum Ost –
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Weitere Infos und Kontaktdaten zur Heilfürsorge, sowie zur Leistungsabwicklung von Beihilfeanträgen finden Sie unter diesem Link:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html;jsessionid=37E957C2979F0587CA392F7D2EB1277C.intranet662
Unter dieser Zentralrufnummer wird Ihnen bei Fragen zur Leistungsabwicklung geholfen:
Allgemeine Durchwahl: 03341-582400
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Fax: 022899-358-61-3559
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Fax: 022899 358 63 4681
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle München
80632 München
Fax: 022899 358 67 2386
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum Beihilfestelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Fax: 022899 358 64 3445
Weitere Infos zur Heilfürsorge des Bundes:
Heilfürsorge – Die Krankenversicherung aller Soldaten
Soldaten und Soldatinnen, die aktiv bei der Bundeswehr in Dienst sind, haben einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge des Bundes. Korrekterweise heißt die Bezeichnung hier eigentlich „Unentgeltliche Truppenärztliche (und truppenzahnärztliche) Versorgung“, kurz UTV. Der allgemeine Sprachgebrauch verwendet aber üblicherweise den Begriff freie Heilfürsorge.
Im Sinne der freien Heilfürsorge muss ein Soldat bei einer Erkrankung stets zuerst den diensthabenen Arzt seiner Einheit aufsuchen. Bei einer Erkrankung innerhalb eines Urlaubs in Deutschland muss der betroffene Soldat den Truppenarzt der nächstgelegene Kaserne aufsuchen. Sollte eine weiterführende Behandlung bei einem Arzt ausserhalb der Truppe angezeigt sein, so überweist der diensthabende Arzt im San-Zentrum vor Ort den Soldaten an einen zivilen Arzt. Die Kosten hierfür übernimmt ebenfalls die heilfürsorge.
Bei Notfällen oder in dem Fall, dass der erkrankte Soldat keine Kaserne innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen kann, hat der Soldat die Möglichkeit, direkt einen Arzt vor Ort aufzusuchen.
Bei Auslandsaufenthalten gelten die gleichen Regelungen. In diesem Fall muss der Soldat jedoch in Vorleistung treten und bekommt nur den Teil erstattet, welcher der in Deutschland geltenden Gebührenordnung entspricht. In einigen Ländern kann dies zu erheblichen Eigenanteilen des Soldaten führen. Deshalb ist es jedem Soldaten dringend anzuraten, vor einer Reise ins Ausland eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Der Deutsche Bundesverband hat hier für seine Mitglieder Sondertarife bei der Continentale Versicherung ausgehandelt.
Ein weiteres Argument für eine Auslandsreisekrankenversicherung ist, dass ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland nur für den Reiseteil von der Heilfürsorge getragen wird, der ab der deutschen Grenze anfällt. Dies ist in der Praxis ( Beispiel ADAC Flugzeiug von Mallorca nach München ) natürlich recht kompliziert und kann ziemlich teuer für den Soldaten werden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung für den Soldaten wird daher auch ausdrücklich vom Dienstherrn empfohlen.