Soldaten Pflegeversicherung

Pflegeversicherung für Soldaten

Bereits seit 1995 besteht in Deutschland für jeden Bundesbürger die Pflicht zum Führen einer Pflegeversicherung. Diese gilt übergreifend für alle Berufsgruppen und somit auch für Soldaten der Bundeswehr. Als SaZ oder Berufssoldat, hat man die Wahl zwischen einer gesetzlichen Pflegeversicherung und einer privaten Pflegeversicherung. Als Grundsatz gilt auch hier: Die Pflegeversicherung folgt stets der Krankenversicherung. Die Situation bei Soldaten ist hier eine besondere, da grundsätzlich die Krankenversicherung über den Bund in Form der freien Heilfürsorge (UTV) besteht. Als privat versichert gilt man als Soldat schon in dem Fall, wenn man eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat.

Berufssoldaten müssen gemäß dem Sozialgesetzbuch V grundsätzlich die private Pflegeversicherung abschließen. Trotz identischem Leistungsspektrum können die Versicherungsbeiträge stark differieren. Dies begründet sich in der unterschiedlichen Bemessungsgrundlage beider Systeme (privat und gesetzlich).
Die Leistungen sind bei den beiden Pflegeversicherungen aus dem Grund übereinstimmend, weil sie vom Gesetzgeber gleichermaßen vorgegeben sind. Aus diesen Gründen stellt die Pflicht zur Pflegeversicherung gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Entscheidung, in welchem der beiden Systeme sie sich versichern sollen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten stehen zur Auswahl: Soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Keine Pflegeversicherung abzuschließen, stellt keine Option dar, da unversicherte Personen mit einem Bußgeld bis zu 2.500,- EUR rechnen müssen.

Die gesetzliche Krankenkasse kalkuliert bei der Bemessung der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Monatseinkommen, wohingegen die private Pflegepflichtversicherung in Abhängigkeit des Eintrittsalters berechnet wird. Gerade für Soldaten ergibt sich hier ein hohes Sparpotential, schon während der Dienstzeit.

Bei Dienstzeitende hat der ausscheidende Soldat dann zwei Optionen:

A) Er kehrt direkt in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück

B) Er versichert während der Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen bei einer privaten Krankenversicherung

Welche Option im Einzelfall die bessere darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollten immer beide Optionen mit einander verglichen werden. Die Continentale stellt für beide Optionen ein preiswertes, individuell auf den Versicherten abgestimmtes Angebot.

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Hintergrundwissen

Was muss ich als Soldat nach Dienstzeitende beachten?

Bei Dienstzeitende ab dem 31.12.18 sind die folgenden grundsätzlichen Regelungen relevant:

Es besteht für jeden Saz ein direktes Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung. Ob die Nutzung dieses Rechtes im Einzell die optimale Lösung darstellt muss individuell geprüft werden. Denn alternativ kann ein Soldat während der Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Gerade Personen in Ausbildung können hier teils erheblich an Beitrag sparen.

Bis zum Wiedereintritt in ein ziviles Beschäftigungsverhältnis gewährt der Bund einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Berufssoldaten sind nach dem Ausscheiden aus dem Dienst grundsätzlich beihilfeberechtigt. Der Beihilfebemessungssatz beträgt 70%. Die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz sind mittels einer privaten Restkostenversicherung abzusichern, wofür der BS in der Regel frühzeitig eine große Anwartschaft abgeschlossen hat.

Brauche ich als Soldat eine Pflegezusatzversicherung?
Man sollte sich mit Thema Pflege nicht erst in hohen Altersstufen auseinandersetzen. Mitunter ist es dann zu spät. In jedem Fall ist dann ergänzender Schutz sehr teuer.
Eine frühzeitig installierte private Pflegezusatzversicherung bietet langfristigen ergänzenden Schutz schon zu niedriegen Versicherungsbeiträgen.
Der gesetzliche Grundschutz kann auf individuelle Art und Weise aufgestockt werden und schafft so für den Versicherten und seine Angehörigen ein großes Maß an Planungssicherheit für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

Gründe, die für die Pflegezusatzversicherung sprechen:

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar.
Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in nahezu allen Fällen nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten abzudecken.
Die seit Jahren schon kontinuierlich steigenden Lebenserwartung in Deutschland erhöht auch das Pflegefallrisiko deutlich.
Können die Pflegekosten nicht vom Pflegebedürftigen selber abgedeckt werden, darf der Staat auch Rückgriff auf das Vermögen von Angehörigen nehmen.

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Continentale Versicherung
Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel:0511 – 51 51 21 54
Fax:0511 – 51 51 21 53
E-Mail:info@versicherungen-bundeswehr.de
Web:www.versicherungen-bundeswehr.de

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