Pflegeversicherung und Anwartschaft

Zur privaten Pflegeversicherung gehört stets auch eine Anwartschaft. Denn gem. des Grundsatzes „Pflege- folgt Krankenversicherung“ kann die – für Soldaten besonders preiswerte private Pflegeversicherung – nur eingerichtet werden, wenn mind. eine kleine Anwartschaft besteht.

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich das Recht an einer Aufnahme in die Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Aus folgenden Gründen ist die Anwartschaft für Soldaten ein unverzichtbarer Versicherungsschutz:

  • Sie haben ein Nachversicherungsrecht für Kinder.
  • Sie sichern sich mit einer kleinen Anwartschaft den Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung.
    Bei Dienstzeitende können (nicht müssen) Sie unabhängig von Ihrem dann vorliegenden Gesundheitszustand in den dann benötigen privaten Krankenversicherungsschutz eintreten.
  • Sie sparen massiv Beitrag während der aktiven Dienstzeit
  • Beim Karrierewechsel zum Berufssoldaten oder Beamten sind Sie bereits im richtigen System und können von kleiner zu großer Anwartschaft wechseln.
  • Bei einer Einsatzverletzung und Weiterverwendung als Berufssoldat gem. Einsatzweiterverwendungsgesetz ist die Anwartschaft enorm wichtig weil der Zugang zur privaten KV sonst meistens unmöglich ist.

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Hintergrundwissen

Pflegeversicherung für Soldaten

Die Pflegeversicherung ist in der Bundeswehr für Soldaten nicht optional, sondern eine Verpflichtung. Es gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, das bedeutet, dass sich die Pflegeversicherung an der Krankenversicherung orientiert. Daher müssen sich gesetzlich Krankenversicherte bei der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern, während privat Krankenversicherte die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.

Als privater Krankenversicherungsschutz gilt in diesem Zusammenhang schon eine Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Krankenversicherer, unabhängig davon, ob die große oder kleine Anwartschaft gewählt wurde.

Private oder soziale Pflegeversicherung?

Es bestehen zwei Systeme der Pflegepflichtversicherung – mit erheblichen Beitragsunterschieden. Die Pflicht zur Pflegeversicherung stellt gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Frage, in welchem der beiden möglichen Systeme sie sich versichern sollen. Obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit identisch sind, ist der Beitragsunterschied oftmals wesentlich. Der Träger der sozialen Pflegepflichtversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Anders als bei der privaten Pflegeversicherung wird hier Beitrag nach dem Einkommen berechnet.

Zeitsoldaten sollten die private Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft wählen. Berufssoldaten sollten die PPV mit einer großen Anwartschaft kombinieren.

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Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel:0511 – 51 51 21 54
Fax:0511 – 51 51 21 53
E-Mail:info@versicherungen-bundeswehr.de
Web:www.versicherungen-bundeswehr.de

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Krankenversicherungsschutz nach Dienstzeitende ohne erneute Gesundheitsprüfung
Nach Dienstzeitende flexibel bleiben
keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Geld sparen während der aktiven Dienstzeit
Zugang zur kostengünstigeren privaten Pflegepflichtversicherungprivaten KV-Schutz
Nachversicherungsgarantie für Neugeborene

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