Rechtsschutzversicherung für Bundeswehr
Was ist eine Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich der Versicherer gegen Prämienzahlung erforderliche Leistungen zur Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in einem vorher bestimmten Umfang zu erbringen. Die Rechten und Pflichten, die in einer Rechtsschutzversicherung vereinbart werden dürfen, werden durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) klar definiert. Die vertraglichen Vereinbarungen werden grundsätzlich in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Neben den allgemeinen Bedingungen werden in einer Rechtsschutzversicherung häufig auch noch besondere Bedingungen vereinbart, die natürlich im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegen müssen.
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Rathenaustr. 9
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Erweiterte Rechtsschutzversicherung für Soldaten im Auslandseinsatz
Seit dem Jahr 2008 wurde die bestehende Rechtsschutzversicherung für Soldaten, Soldatinnen und anderen Bundeswehrbediensteten deutlich erweitert. Bislang wurde für die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung lediglich ein Darlehn gewährleistet. Mit der Erweiterung des Rechtsschutzes werden diese Kosten nun durch den Dienstherrn übernommen. Für die Bundeswehrangehörigen bedeutet das, dass sie schon einen Anspruch auf den erweiteren Rechtsschutz besitzen, wenn Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zu erwarten sind. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf den erweiterten Rechtsschutz rückwirkend entfällt, wenn aufgrund einer vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit Anderer Personen eine Verurteilung erfolgt.
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Hintergrundwissen
Was ist eine Anwartschaft?
Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”.
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