Während der aktiven Dienstzeit spielt die Bundesbeihilfe bei Zeit- und Berufssoldaten keine Rolle. Denn die Krankenversicherung des Soldaten wird zu 100% vom Bund gestellt (Heilfürsorge).
Ein Beihilfeanspruch besteht jedoch zu 70% für den Ehepartner und zu 80% für die Kinder des SaZ oder BS.
Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Berufssoldaten dann lebenslang 70% Beihilfe vom Bund. Die dann benötigte 30%ige Restkostenversicherung erhält der ausscheidende BS dann umso günstiger, wenn er während der aktiven Dienstzeit eine große Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung geführt hat.
Nach Inkrafttreten des Versichertenentlastungsgesetzes am 1.1.2019 haben Zeitsoldaten nach dem DZE keinen Beihilfeanspruch mehr.
Die Beihilfe ist eine staatliche Teilkrankenversicherung. Die Höhe des Beihilfesatzes in Prozent variiert nach Berufsstatus und Dienstherr.
Da die Beihilfe nie 100% des Krankenversicherungsschutzes abdeckt, ist sie stets durch eine private Restkostenversicherung zu ergänzen.
Berufssoldaten haben nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einen lebenslangen 70%igen Beihilfeanspruch. Zeitsoldaten haben nach DZE ab 2019 keinen Beihilfeanspruch mehr. Neben den o.g. Personengruppen haben in Deutschland alle Beamte und deren Ehepartner und Kinder einen Beihilfeanspruch.