Bundesbeihilfe für Bundeswehrangehörige
Die Bundesbeihilfe für Soldaten
Die Ehepartner und Kinder von Zeitsoldaten und Berufssoldaten haben einen Anspruch auf Bundesbeihilfe. Bei den Ehepartner beträgt der Beihilfebemessungssatz 70%, bei Kindern 80%.
Zeit- und Berufssoldaten haben während der aktiven Dienstzeit keinen Anspruch auf Bundesbeihilfe. Sie sind über die unentgeltliche truppenärztliche Versicherung krankenversichert, auch Heilfürsorge des Bundes genannt.
Nach der Pensionierung erhalten dann auch Berufssoldaten 70% Bundesbeihilfe, und dies lebenslang.
Zeitsoldaten mit einem Dienstzeitende nach dem 31.12.2018 haben keinen Anspruch auf Bundesbeihilfe mehr. Nach dem Dienstzeitende, entfällt dann auch der Beihilfeanspruch für Ehepartner und Kinder.
Die Bundesbeihilfe ist also eine staatliche Teilkrankenversicherung, die bei Ehepartnern und Kindern von Zeitsoldaten zeitlich begrenzt ist. Grundsätzlich ist bei Nutzung des Beihilfeanspruchs, immer eine private Restkostenversicherung einzurichten, die den vom Bund nicht abgedeckten prozentualen Anteil abdeckt. Erst damit kann der vom Staat vorgeschriebene 100%ige Krankenversicherungsschutz dargestellt werden.
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Hintergrundwissen
Anspruch auf Bundesbeihilfe für Soldaten
Berufssoldaten werden während Ihrer aktiven Dienstzeit kostenlos truppenärztlich versorgt. Folglich startet Ihr Anspruch auf die Bundesbeihilfe erst mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Er beläuft sich auf 70% der Krankheitskosten. Es kann allerdings durchaus vorkommen, dass bestimmte medizinische Behandlungen nicht von der Beihilfe getragen werden. Zum Ausgleich der für nicht beihilfefähig erklärten Behandlungskosten empfiehlt sich der Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifes im Rahmen der privaten Restkostenversicherung.
Zeitsoldaten haben nach dem DZE ab 2019 keinen Beihilfeanspruch mehr. Sie können zwischen einer direkten Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung oder einer vorübergehenden privaten Krankenversicherung wählen. Um zu ermitteln, welcher Weg der beste ist, empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung mit Unterstützung unserer Experten.
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