Der Beihilfeantrag

Beihilfe beantragen – SO stellen Sie den Beihilfeantrag RICHTIG!

Als Beamter haben Sie ein Anrecht auf Beihilfeleistungen. Diese erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, denn selbstverständlich genügt es nicht, einfach nur darum zu bitten: Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und einreichen; über dessen Bewilligung und Erstattung entscheidet dann eine Festsetzungsstelle. Beamte des Bundes haben ihre Anträge bei der jeweils obersten Dienstbehörde zu stellen, auf Länder – und Kommunalebene wurden Individuallösungen gefunden. Die Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe-heilfuersorge/beihilfe-in-den-laendern

An dieser Stellen haben wir zusammengetragen, was für Sie wichtig ist:
WO finde ich die richtigen Formulare?
Die aktuellen Formulare finden Sie jederzeit im Internet. Hierbei ist darauf zu achten, ob es sich bei Ihrem Antrag um einen Erst – oder einen Folgeantrag handelt. Beide Formulare unterscheiden sich in der Umfänglichkeit: beim Stellen eines Erstantrags müssen Sie bspw. Angaben über Ihren Status und Ihre Dienststelle machen, Ihren Familienstand angeben, Auskunft darüber geben, ob Sie beihilfeberechtigte Familienangehörige haben, ob Sie Kindergeld beziehen, etc. Vor allem, wenn Sie in der Ausbildung befindliche Kinder haben, ist diese Angabe wichtig. Wie Sie die Formulare für den Beihilfeantrag richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen gern! Keine Angst: Haben Sie die so genannte Langversion des Antrags einmal ausgefüllt, können Sie bei allen Folgeanträgen die Kurzversion benutzen, da Ihre Daten dann hinterlegt sind. Nur Veränderungen müssen Sie natürlich mitteilen!

Hier geht’s zum Erstantrag: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Vordrucke/Beihilfe/antrag_beihilfe_lang.html?nn=4485944

Hier geht’s zum Folgeantrag: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Vordrucke/Beihilfe/antrag_beihilfe_kurz.html?nn=4485944