Artikel der Zeitschrift Die Bundeswehr

Bundeswehrexperte vom 02.03.2012 Notwendige Absicherung für Freiwillig Wehrdienstleistende bei der Continentale Unser Vertragspartner Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat ihr Angebot zur Absicherung der Soldatinnen und Soldaten ergänzt. Ab sofort haben Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie Mitglied des Deutschen BundeswehrVerbandes sind, die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung (für Freiwillig Wehrdienstleistende ohne Pflegepflichtversicherung) zu einem geringen Beitrag...

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Anwartschaft für FWD (ab 01.01.2012

Anwartschaft für FWD (ab 01.01.2012) Argumente, Informationen und Beitragsbeispiel Argumente Gehen Sie als FWD nur mit einer Anwartschaftsversicherung in den Auslandseinsatz! Denken Sie an ihre Zukunft und sichern Sie das Risiko eines Einsatzunfalls ab! Auslandseinsätze betreffen alle Soldaten. FWD können nach einem Einsatzunfall Berufssoldat werden. Jeder Berufssoldat benötigt nach seiner Dienstzeit eine Private...

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Soldaten verschenken oft wertvolle Beihilfeansprüche

Die Ehepartner und Kinder von Soldaten haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch, unabhängig davon, ob der Soldat selbst aktiv im Dienst oder Versorgungsempfänger ist.Auch zwischen Berufs- und Zeitsoldaten besteht kein Unterschied im Anspruch. So haben zum Beispiel die Kinder eines Soldaten selbst dann einen Anspruch auf Zwei-Bett-Zimmer-Unterbringung und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, wenn...

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